Auschwitz, 27. Februar 1943
Betreff: Führereinsatz bei Luftalarm
In Abänderung des Sonderbefehls Nr. 3 vom 22.2.43 wird angeordnet, daß der für das KGL vorgesehene Führer sich nicht auf der Hauptwache des KGL aufhält, sondern auf der Telefonvermittlung Birkenau-Truppenunterkunft. Der Kommandeur der Wachtruppe befindet sich nicht auf der Hauptwache, sondern in seinem Geschäftszimmer im Stabsgebäude. Erforderliche Meldungen an beide sind somit an den nunmehr festgelegten Stellen abzugeben.
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant
F.d.R.
a.B. Mulka
SS-Hauptsturmführer und Adjutant