Auschwitz, 23. April 1943
Außer der hier in der Umgebung ausgebrochenen Hühnerpest ist nunmehr im Interessengebiet des Konzentrationslagers Auschwitz die Geflügelcholera, die ebenso gefährlich ist wie die Hühnerpest, aufgetreten. Ich ordne an, daß
1. sofort sämtliche Geflügelbestände im Interessengebiet des KL Auschwitz listenmäßig zu erfassen sind unter genauer Angabe von
a) Name des Halters,
b) Wohnung,
c) Anzahl und Art des Geflügels bezw. der Kleintiere.
2. Ich verbiete, daß Geflügel und Kleintiere frei herumlaufen.
3. Die eingesetzten Streifen bezw. Kontrollorgane haben die Aufgabe und die Pflicht, frei herumlaufendes Kleintier abzuschießen.
4. Auftretende Krankheitserscheinungen bei dem Geflügel oder Kleintier sind sofort dem Veterinär, SS-Untersturmführer Dr. Turek zu melden.
Zuwiderhandelnde gegen diesen Befehl werde ich exemplarisch bestrafen. Termin für die Erfassung der Geflügelbestände sofort.
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant
F.d.R.
a.B. Baumgartner
SS-Obersturmführer und Adjutant