Auschwitz, 2. Juli 1943
Befahren des Bürgersteiges der Bahnhofstraße in Auschwitz
In letzter Zeit mehren sich die Meldungen von Polizeibeamten des Straßendienstes, daß auf der Bahnhofstraße Auschwitz, etwa von der Höhe der Speditionsfirma Bolnei bis zum Fremdenheim, wohl infolge der aufgerissenen Fahrbahn, SS-Angehörige mit ihren Fahrrädern auf dem Bürgersteig fahren. Wenn diese Beamten dann pflichtgemäß einschreiten, reagiert ein Teil der SS-Angehörigen erst garnicht auf die Einwendungen der Polizeibeamten, andere SS-Angehörige wiederum widersprechen den Beamten, manchmal auch unter Andeutung auf ihre Pistolen oder drohen mit Beschwerden, wenn sie gebührenpflichtig verwarnt werden. Ich verbiete das Befahren der Bürgersteige und weise darauf hin, daß es eines SS-Mannes unmöglich ist, sich mit im Dienst befindlichen Polizeibeamten auf belebter Straße unter den Augen des Publikums herumzustreiten. Die SS-Angehörigen haben sich diszipliniert zu benehmen und den Anordnungen der Polizeibeamten Folge zu leisten. Sollten mir wiederum Ausschreitungen gegenüber Polizeibeamten gemeldet wer-
den, so werde ich die betreffenden SS-Angehörigen exemplarisch bestrafen.
Der Standortälteste
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant
F.d.R.
a.B. Baumgartner
SS-Obersturmführer und Adjutant