Auschwitz, 8. Mai 1942
Mit Wirkung vom 1. Mai 1942 ist laut Anweisung des Chefs des SS- Wirtschafts- Verwaltungshauptamtes der Lagerkommandant zugleich Betriebsdirektor sämtlicher sich in seinem Organisationsbereich befindlichen wirtschaftlichen Betriebe der SS.
Zum Sachbearbeiter für betriebliche und Wirtschaftsangelegenhelten wird der zur Zeit anstelle des zur Wiederherstellung seiner Gesundheit beurlaubten Adjutanten, (Abt. Ia), SS-Obersturmführer Bräuning, mit den Adjutanturgeschäften beauftragte SS-Obersturmführer Mulka, bestellt. (Abt. IV-[Wi.) Letzterer setzt sich fortlaufend mit den Leitern der Betriebe ins Benehmen und bespricht alle betrieblichen, kaufmännischen und personellen Fragen usw. In dieser Hinsicht erwarte ich enge und verständnisvolle und kameradschaftlichste Zusammenarbeit, um nunmehr endgültig die für die Konzentrationslager im Kriege gesteckten kriegswirtschaftlichen Ziele in gemeinsamer Arbeit zu erreichen.
Die für die Werke und Betriebe der einzelnen Unternehmen bestimmte Post wird seitens der W-Ämter wie folgt adressiert:
SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt,
Konzentrationslager Auschwitz,
Auschwitz O/S.
Diese Post wird durch den Sachbearbeiter (IV-Wi.) un[ver]züglich an die Werkleiter weitergeleitet, bezw. mit ihnen besprochen. Verzögerungen treten hierdurch nicht ein. Bei ausgehender Post ist die dem Werkleiter besonders wichtig erscheinende Post dem Betriebsdirektor zur Unterschrift vorzulegen, bezw. auch dann, wenn er in besonderen Fällen hierzu eigens durch den Betriebsdirektor angehalten wird.
gez. Höß
SS-Sturmbannführer, Lagerkommandant und Betriebsdirektor
F.d.R.
a.B.i.V. Mulka
SS-Obersturmführer u. Adjutant