Auschwitz, 12. November 1941
An sämtliche Abteilungen der Kommandantur
den Führer des SS-T-Sturmbanncs
die Bauleitung der Waffen-SS u. Polizei
die Deutschen Ausrüstungswerke GmbH
KL Auschwitz
Die Stabskompanie wird mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Sämtliche Unterführer und Männer werden ausnahmslos dem SS-T-Sturmbann zugeteilt. Diese Männer werden nach wie vor zur Dienstleistung in den einzelnen Abteilungen der Kommandantur herangezogen und dürfen zum Wachdienst ohne ausdrückliche Genehmigung des Kommandanten nicht verwendet werden. Sie werden auf die Planstellen der Kommandantur, soweit diese vorhanden sind, eingesetzt. Der Führer des SS-T-Sturmbannes teilt die Stabskompanie in zwei Kommandiertenkompanien ein und beauftragt mit der Führung derselben je einen Führer des SS-T-Stuba. Dieselben haben die Pflicht, die Männer ihrer Kompanien, die als Posten auf Außenkommandos eingeteilt sind (Landwirtschaft usw.) zu kontrollieren. Dagegen steht ihnen eine Kontrolle in den Geschäftszimmern nicht zu, für diese Dienstleistung ist der betr. Abteilungsleiter verantwortlich. Diese Kommandiertenkompanien unterstehen disziplinarisch dem Führer des SS-T-Stuba. Weiterhin hat der Führer des SS-T-Stuba. für eine militärische Ausbildung dieser Kompanien zu sorgen und ist voll verantwortlich für sauberes und SS-mäßiges Verhalten dieser Männer. Die militärische Ausbildung hat in den Abendstunden nach Dienstschluß der Kommandantur zu erfolgen. Die Abteilung WuG übernimmt ebenfalls der SS-T-Stuba. und ist damit für die entsprechende Pflege und Behandlung der Waffen und Geräte dem Lagerkommandanten gegenüber verantwortlich.
Die Personalabteilung verbleibt nach wie vor in der Kommandantur und untersteht dem Adjutanten. Verpflegung, Besoldung und Unterkunft wird weiterhin durch die Verwaltung bearbeitet. Der daraus entstehende Schriftverkehr sowie etwaige Anforderungen sind auf dem Dienstwege über die Kommandantur einzureichen. Der anfallende Schriftverkehr mit auswärtigen Dienststellen hat nach wie vor über die Kommandantur zu erfolgen. Ebenso
wird die Post für die einzelnen Kompanien nur noch auf dem Dienstwege, d.h. also überden Führer des SS-T-Stuba. weitergegeben.
Durch diese Regelung ist auch eine Verständigung zwischen den einzelnen Abteilungsleitern, bei denen die Männer der Kommandiertenkompanien ihren Dienst versehen, und den betr. Kompanieführern der einzelnen Männer gegeben, sodaß die Gewähr vorhanden ist, erzieherisch auf die Männer einwirken zu können. Damit ist auch eine gute Zusammenarbeit zwischen Kommandantur und SS-T-Sturmbann gewährleistet.
Die Stellung des Gerichtsoffiziers verbleibt in den Händen des Adjutanten.
gez. Höß
SS-Sturmbannführer u. Kommandant
F.d.R.
Bräuning
SS-Obersturmführer u. Adjutant