Auschwitz, 7. August 1941

1. Das Betreten der Kantinen sowie des Hauses Nr. 7 ist für sämtliche Zivilarbeiter verboten. Lediglich Zivilarbeitern mit besonders ausgestellten Bescheinigungen ist das Betreten der Kantinen gestattet.

2. Die grünen Armbinden der Zivilarbeiter werden täglich abends auf der Hauptwache abgegeben. Die SS-Neubauleitung hat eine Liste sämtlicher Zivilarbeiter, getrennt nach Firmen, auf der Hauptwache abzugeben. Die Armbinden sind mit laufenden Nummern zu versehen. Diese Nummern sind in die Liste einzutragen. Die Wachhabenden sind dafür verantwortlich, daß die Zivilarbeiter die Armbinden abends auf der Wache abgeben.

gez. Höß
SS-Sturmbannführer u. Kommandant


F.d.R.
Frommhagen
SS-Obersturmführer u. Adjutant