Auschwitz, 28. Mai 1941
An sämtliche Abteilungen
Durchschlag dem SS-T-Sturmbann zur Kenntnisnahme.
Betreff: Pfingsturlaub
Infolge der allgemein bekannten Urlaubssperre ist der Festtagsurlaub nur im beschränkten Maße möglich. Es wird deshalb folgendes angeordnet:
Die 1. Urlaubsrate fährt Sonnabendmittag um 14.27 Uhr
(Urlaub v. 31.5.n.D. - 1.6., 23.00 Uhr)
Die 2. Urlaubsrate fährt Sonntagmorgen um 4.00 bzw. 6.23 Uhr
(Urlaub v. 1.6. -2.6., 19.00 Uhr)
Die 3. Urlaubsrate fährt Sonntagmittag um 12.07 bzw. 14.27 Uhr
(Urlaub v. 1.6., 1 1.00 Uhr - 3.6., 03.00 Uhr).
Es wird besonders darauf hingewiesen, daß nur dann Nachturlaub gewährt werden kann, wenn schon heute eine Unterkunftsmöglichkeit vorhanden ist. Die Unterkunft muß auf einem an den Urlaubsschein angehefteten Zettel angegeben sein. Jeder SS-Angehörige kann seinen Urlaubsschein so ausstellen, wie er es mit seinem Dienst vereinbaren kann. Sollten die drei Raten nicht zahlenmäßig ungefähr gleich sein, so behält sich die Kommandantur
Änderungen vor. Die Urlaubsscheine müssen wie üblich, vom Abteilungsleiter abgezeichnet, bis spätestens Donnerstag, den 29.5.41, 17.00 Uhr, auf der Kommandantur abgegeben sein. Die Essenmarken müssen in dieser Woche ausnahmsweise ebenfalls bis Donnerstag, 17.00 Uhr, beim Rechnungsführer abgegeben sein.
gez. Höß
SS-Sturmbannführer u. Kommandant
F.d.R.d.A.:
Frommhagen
SS-Obersturmführer u. Adjutant