Auschwitz, 6. Februar 1941

Betreff: Sonntagsurlaub
Um die immer wieder auftretenden Schwierigkeiten bei der Einreichung des Sonntagsurlaubs zu beheben, werden folgende unbedingt einzuhaltende Termine und der Weg des Urlaubsscheines von dem einzelnen Mann über die verschiedenen Dienststellen zu jedem Mann zurück wie folgt endgültig festgelegt:
Die Urlaubsscheine müssen ohne Urlaubsgesuch bis Donnerstag 17.00 Uhr abteilungsweise, vom Leiter der jeweiligen Abteilung abgezeichnet, auf der Kommandantur abgegeben sein. Hier werden sie vom Stabsscharführer nochmals abgezeichnet, ins Urlaubsbuch eingetragen und vom Adjutanten unterschrieben. Von 13.00 - 17.00 Uhr Freitags können die Männer sich bei dem Rechnungsführer gegen Hergabe der Essensmarken für die betr. Urlaubstage aus der Verpflegung setzen lassen. Nach 17.00 Uhr gelangen die Urlaubsscheine zur Verpflegsabteilung, wo die Lebensmittelmarken für die Männer, die sich aus der Verpflegung setzen ließen, vorbereitet werden. Diese Lebensmittelmarken können nun am Samstag in der Zeit von 11.00 - 13.00 Uhr auf der Verpflegsabteilung gegen Unterschriftsleistung abgeholt werden. Die Urlaubsscheine kommen von der Verpflegsabteilung wieder zurück zur Kommandantur und werden von hier wieder abteilungsweise den betr. Abteilungen zurückgereicht. Bis spätestens Sonnabends 12.00 Uhr liegen bei
den Abteilungen die Urlaubsscheine wieder vor, so daß sie dort von den Männern in Empfang genommen werden können. Das Urlaubsbuch wird Sonnabendvormittag der Wache überreicht. Es ist unbedingt erforderlich, daß jeder Mann sich ab- und zurückmeldet. Bei Nichteinhaltung dieser Anordnung ist mit einer Bestrafung zu rechnen. Die oben festgesetzten Termine müssen unbedingt eingehalten werden, da später eingereichte
Urlaubsscheine nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Kommandant des Konzentrationslagers Auschwitz
gez. Höß
SS-Sturmbannführer

R.d.A.:
Der Kommandant des Konzentrationslagers Auschwitz
a.B. Frommhagen
SS-Obersturmführer und Adjutant