Auschwitz, 30. April 1941
1. Häftlingsanforderungen
In Zukunft sind die Häftlinge nicht mehr durch die Abteilung III, sondern durch die Abteilung 1/5 (Häftlingseinsatz) anzufordern. Andere Anforderungen werden nicht mehr berücksichtigt.
2. Tragen von Pistolen außer Dienst
Mit sofortiger Wirkung wird das Tragen von eigenen und Dienstpistolen außer Dienst verboten. Bei Beendigung des Dienstes sind die Dienstpistolen unter Verschluß zu bringen. Zum Ausgang wird das Seitengewehr getragen. Dieser Befehl ist gültig für Männer und Unterführer bis einschl. SS-Scharführer.
3. Anzug
Es mußte in letzter Zeit immer wieder festgestellt werden, daß der Anzug in jeder Weise zu wünschen übrig ließ. Für jeden SS-Angehörigen sollte die Sauberkeit des Dienstanzuges eine Selbstverständlichkeit sein. Außerdem ist das Tragen von Führerhosen u. stiefeln durch Männer sowie Unterführer bis einschl. SS-Scharführer schon oftmals beanstandet worden. In Zukunft werden solche Vergehen strengstens bestraft.
4. Reichsbahn
Von der Reichsbahn wird darüber Klage geführt, daß Männer und Unterführer auf ihren Urlaubsschein die 2. Klasse benutzen. Es ist grundsätzlich verboten, daß Männer und Unterführer 2. Klasse fahren, da sie nicht berechtigt sind, auf ihren Urlaubsschein Fahrkarten 2. Klasse zu lösen.
5. Dienstfahrräder
Es muß nochmals auf den Kdtr.-Befehl Nr. 9/40 v. 28.1 1.40 hingewiesen werden. Immer wieder kommt es vor, daß Fahrräder von SS-Angehörigen benutzt werden, die keine Berechtigung auf das Rad haben. Aus diesem Grunde wurden in letzter Zeit schon einige bestraft. Nachdem nunmehr ausreichend Fahrradständer vor den Gebäuden aufgestellt sind, können sich einige immer noch nicht daran gewöhnen, ihre Räder in diese Ständer abzustellen. Jedes Rad, das in Zukunft in den Gängen der Gebäude (besonders Kantinengebäude) oder an der Hauswand gelehnt vorgefunden wird, wird sofort eingezogen.
6. Paßbilder
Sämtliche SS-Angehörige, die zur Kommandantur versetzt sind, (also nicht die Kommandierten) müssen sich am Freitag, den 2.5.41, vom Erkennungsdienst fotographieren lassen. Die Männer und Unterführer mit dem Anfangsbuchstaben A-L vormittags und der Rest nachmittags.
7. Veränderungsmeldungen
Es muß nochmals darauf hingewiesen werden, daß sämtliche Personalveränderungen unverzüglich auf der Kommandantur zu melden sind. Als Veränderungen kommen in Frage: Eheschließungen, Geburten, Wohnungswechsel, Sportabzeichen u.ä.
8. Zivilerlaubnis
Unterführer und Männer tragen im Kriege grundsätzlich Uniform. In besonderen Fällen wird auf Antrag Zivilerlaubnis erteilt. Verheiratete (vom SS-Oberscharführer aufwärts) dürfen sonntags auf Spaziergängen mit ihren Familien Zivil tragen.
9. Appell
Am Freitag, den 2.5.41, 19.00 Uhr, Dienstappell der Stabskompanie vor dem Kommandanturgebäude, anschließend Unterführerbesprechung. Entschuldigungen für die Diensthabenden bis Freitag 14.00 Uhr einreichen.
Höß
SS-Sturmbannführer u. Kommandant