Auschwitz, 25. März 1942

1. Kommandierung
SS-Oberscharführer
Willi Gehring, Kommandantur-Stab, wird mit Wirkung vom 26.3.42 von der Verwaltung zum Schutzhaftlager kommandiert und verantwortlich als Aufseher des Kommandantur-Arrestes eingesetzt.

2. Dienstzeit der Kommandantur
Ab Mittwoch, den 1. April 1942, ist die Dienstzeit der Kommandantur folgende:
7.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr.
Es wird besonders darauf hingewiesen, daß den Abteilungen trotz der immer mehr werdenden Arbeit für die Zukunft keine zusätzlichen Arbeitskräfte mehr abgestellt werden können, da die Männer des SS-T-Sturmbannes ausschließlich als Bewachungsmannschaften für den kommenden großen Arbeitseinsatz der Häftlinge benötigt werden. Die anfallenden Arbeiten der Dienststellen müssen mit dem vorhandenen Personal gegebenenfalls unter Verlängerung der Dienststunden bewältigt werden.

3. Verpflichtung für Unterführer und Mannschaften
Gemäß einer Verfügung des SS-Führungshauptamtes, Kommandoamt der Waffen-SS, können sich Unterführer und Männer wieder auf die Dauer von 12 Jahren für die Waffen-SS verpflichten. Hierbei wird darauf hingewiesen, daß nicht bestimmungsgemäß abgeschlossene Verpflichtungen durch Ausstellung und Bestätigung eines Verpflichtungsscheines ordnungsgemäß vervollständigt werden müssen, andernfalls sind sie nicht rechtsgültig. Für die Zukunft ist eine Verpflichtung zu 12-jähriger Dienstzeit nur bis zur Vollendung des 6. Dienstjahres möglich. Im Hinblick auf die Tatsache, daß sich früher, vor dem Kriege, die Angehörigen der SS-Totenkopfverbände nicht auf eine längere Dienstzeit verpflichten konnten, ist diesen Längerdienenden mit mehr als 6 Dienstjahren jetzt noch einmal die Gelegenheit zur Verpflichtung zu 12-jähriger Dienstzeit gegeben. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß der Längerdienende die den Kapitulanten mit 12-jähriger Verpflichtung zustehenden Rechte erst nach rechtsgültiger Verpflichtung erwirbt. SS-Angehörige des Kommandanturstabes, die sich auf 12 Jahre für die Waffen-SS verpflichten wollen, melden sich bis spätestens 1. Mai 1942 bei der Personalabteilung der Kommandantur. Dem SS-T-Sturmbann KL Auschwitz erging bereits ein gesonderter Termin.

4. Entnahme der Eßbestecke im Speisesaal der Kommandantur
Es ist in letzter Zeit des öfteren vorgekommen, daß Angehörige des SS-T-Sturmbannes sich in der Küche der SS-Kantinengemeinschaft Essen kauften, sich Eßbestecke beim Fourier der Stabskompanie im Speisesaal der Kommandantur ausliehen und diese nicht wieder Zurückgaben. Es wird daher angeordnet, daß die im Speisesaal der Kommandantur ausliegenden Bestecke nur von Angehörigen der Stabskompanie benutzt werden dürfen. Die Angehörigen des SS-T-Sturmbannes müssen sich die Bestecke entweder mitbringen oder diese in der Küche der SS-Kantinengemeinschaft ausleihen.

5. Kassenbons der SS-Kantinengemeinschaft
Die SS-Kantinengemeinschaft gibt beim Verkauf sämtlicher Gegenstände und Artikel Kassenbons aus, die von den SS-Angehörigen in eigenem Interesse zu verlangen und zu sparen sind. Für gesparte Kassenbons im Betrage von RM 50,- werden von der SS Kantinengemeinschaft Vergütungsscheine im Betrage von RM 1,- ausgegeben, die bei Einkäufen in den Kantinen in Zahlung gegeben werden können.

6. Verloren
Auf dem Wege vom Hauptwirtschaftslager der Waffen-SS zum Gemeinschaftslager am Bahnhof Auschwitz wurde eine Doublekette mit 3 Schlüssel gefunden, die auf der Kommandantur abgeholt werden kann.
Folgende Lagerausweise bzw. Armbinden für Zivilarbeiter gingen verloren und werden hiermit für ungültig erklärt:
Ausweis und Armbinde Nr. 1163, ausgegeben an Czeslaus Rac/ak, geb. 7.11.23 zu Auschwitz
Ausweis und Armbinde Nr. 1392, ausgegeben in Julius Motylowski, geb. 10.1.22 zu Mrzyglod.

7. Überweisung der monatlichen Kriegsbesoldung
Auf Anordnung der Kriegsbesoldungsstelle Oranienburg werden in Zukunft keine Überweisungen von Kriegsbesoldung durch Postbarscheck vorgenommen, auch nicht an die Ehefrau oder Familienangehörige. Es hat sich jeder Kriegsbesoldungsempfänger, soweit noch nicht geschehen, sofort ein Bank- oder Sparkassenkonto einzurichten. Erfolgte die Zahlung der Kriegsbesoldung bisher an Familienangehörige, wird es am zweckmäßigsten sein, wenn sich diese in ihrem Wohnort ein Konto bei einem Bankinstitut eröffnen lassen. Die Kriegsbesoldungsempfänger haben sofort für die Eröffnung eines Kontos zu sorgen und dem Rechnungsführer des Kdtr.-Stabes die Konto Nummer, Bezeichnung der Bank und Namen des Kontoinhabers aufzugeben.

8. Abgabe von Marschstiefeln
Auf Anordnung des SS-Wirtschaftsverwaltungs-Hauptamtes, Amtsgruppe D, sind sämtliche Marschstiefel gegen Schnürschuhe und Segeltuchgamaschen einzutauschen. Der Umtausch hat bis zum 31.3.42 auf der Kommandantur Bekleidungskammer zu erfolgen. Um eine reibungslose Durchführung des Umtausches zu gewährleisten, setzt sich der Kammerwart des SS-T-Sturmbannes mit der Kdtr.-Bekleidungskammer in Verbindung, damit ein bestimmter Zeitpunkt der Abgabe festgelegt wird.

9. Nachstehend wird ein Befehl des Reichsführers zur Kenntnis gebracht:
Der Reichsführer-SS Führer-Hauptquartier, 15. März 1942
Tgb. Nr. A 35/70/42
RF/H.
SS- und Polizei-Befehl
Ich mache darauf aufmerksam, daß für alle Männer der SS und Polizei, insbesondere aber für die in der Heimat befindlichen Männer, das Rasieren zum Dienstanzug gehört. Ein ungepflegtes Aussehen darf von keinem Vorgesetzten geduldet werden.
gez. H. Himmler
Auf genaueste Einhaltung ist von allen Vorgesetzten zu achten.

gez. Höß
SS-Sturmbannführer u. Kommandant

F.d.R.
Bräuning
SS-Obersturmführer u. Adjutant