Monowitz, 28. Januar 1944

1. Wohnbaracken bei IG Farben
Durch das im Standortbefehl Nr. 3/44 v. 19.1.44 ausgesprochene Verbot ist das Betreten sämtlicher Wohnbaracken und Kantinen bei IG-Farben verboten.
Für SS-Angehörige des Lagers Monowitz ist lediglich die „1000-Mann - Halle“ und außerdem nach einer Vereinbarung mit dem Werk das „Feierabendhaus" für Unterführer freigegeben.

2. Belehrungen
Die Kompanie- und Stabsscharführer haben laufende Belehrungen über ausgezeichnetes Benehmen der SS-Angehörigen, militärische Haltung, Anständigkeit, Vermeiden von Streitigkeiten mit Zivilpersonen, übermäßigen Genuß von Alkohol, tadellosem Dienst- und Ausgangsanzug, das Verbot des Umgangs mit Polen und sonstigen Nationalitäten und absolute Schweigepflicht über Dienst- und Lagerangelegenheiten, abzuhalten.

3. Betreten des Bordells in Auschwitz
Ich weise letztmalig darauf hin, daß das Betreten des Bordells in Auschwitz für sämtliche SS-Angehörige verboten ist. Die Stabsscharführer haben vor Aushändigung der Urlaubsscheine immer wieder die Kompanieangehörigen über vorstehenden Befehl zu belehren.

4. Tragen von Schirmützen
In Abänderung der Ziffer 6 des Standortbefehls Nr. 51/43 vom 16.11.43 ist das Tragen von Schirmützen erlaubt, soweit dieselbe dienstlich gefaßt und im Soldbuch vermerkt ist. Zum Wachanzug wird einheitlich das Krätzchen getragen. Das Tragen selbsthergestellter und unvorschriftsmäßiger Schirmützen ist nach wie vor nicht nur im Interessengebiet des KL Auschwitz, sondern auch im Urlaub verboten.

5. Dienstanzug
Ich habe wiederholt feststellen müssen, daß der Dienstanzug der Posten nicht einheitlich ist. Es macht einen schlechten Eindruck auf die Truppe, wenn der eine Wachmann z.B. mit Schirmütze, der andere Wachmann mit Feldmütze, oder der eine SS-Mann mit Stiefeln und der andere SS-Mann wieder mit Gamaschen zum Dienst erscheint. Beim Antreten zum Dienst haben sich die Stabsscharführer persönlich von der Einheitlichkeit und Sauberkeit des Dienstanzuges zu überzeugen.

6. Zivilfahrkarten
Ein Vorfall in einem Außenlager gibt mir Veranlassung darauf hinzuweisen, daß kein SS-Angehöriger berechtigt ist, mit Zivilfahrkarten die Reichsbahn zu benutzen. Bahnfahrten dürfen nur in Verbindung mit dem Kriegsurlaubsschein und der damit zu lösenden Wehrmachtsfahrkarte unternommen werden.

7. Alkoholgenuß während des Dienstes
Ich habe einen Kommandoführer ablösen und bestrafen müssen, weil er während des Dienstes Alkohol getrunken hat. Bei dieser Gelegenheit mache ich nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, daß jeglicher Genuß von Alkohol während des Dienstes verboten ist. Ich werde in Zukunft jeden, der sich diesem Befehl widersetzt, schärfstens bestrafen.

8. Anforderung von Unterkunftsgegenständen
Bei der Kommandantur KL Auschwitz III ist mit dem heutigen Tag eine Furierstelle eingerichtet worden. Als Furier ist SS-Unterscharführer
Josef Lesk eingesetzt. Alle Anforderungen der Kompanien sind ab sofort mit der Unterschrift des Kompanieführers an die Kdtr. KL Auschwitz III einzureichen.
Die laufende Anforderung an Reinigungsgeräten und -materialien ist bis zum 20. eines jeden Monats vorzulegen.

9. Errichtung einer Waffenkammer bei der Kommandantur III
Mit dem heutigen Tage wurde der SS-Unterscharführer
Karl-Heinz Ebeling als Waffenwart bei der Kommandantur KL Auschwitz III eingesetzt. Anforderungen auf Waffen, Munition etc. sind nur noch über die Kommandantur KL Auschwitz III einzureichen.

10. Rechnungsführer
Ab 1.2.44 wird der SS-Strm.
Arthur Helmboldt als Rechnungsführer bei der Kommandantur KL Auschwitz III eingesetzt.

11. Aus- und Einrücken der Häftlingskommandos
Auf wiederholte Vorkommnisse hin, mache ich nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, daß die Häftlinge geschlossen und hart an der rechten Straßenseite zu marschieren haben. Die Posten haben sich gleichmäßig zu verteilen, aber unbedingt den zur Sicherheit erforderlichen Abstand von den Häftlingen zu Halten. Es ist ferner darauf zu achten, daß die Häftlinge während des Marsches Sprechverbot haben. Die Kommando Postenführer und auch Posten sind mir für die Ordnung innerhalb der Häftlingskolonnen verantwortlich.

Der Lagerkommandant
gez. Schwarz
SS-Hauptsturmführer

f.d.R.
Schütte
SS-Obersturmführer