Auschwitz, 19. Januar 1943
1. Stabsscharführer
Mit Wirkung vom 10.1.1943 hat der SS-Oberscharführer Detlef Nebbe die Geschäfte des Stabsscharführers der Kommandantur KL Auschwitz übernommen.
2. Personalveränderungen im Kommandanturstab
Die Abteilungen melden der Kommandantur zukünftig jegliche Personalveränderungen, wie Kommandierungen zu Außenkommandos oder Zweiglagern, Urlaub, Dienstreisen, Einweisung in das Revier, Lazarett oder in den Arrest, Rückkehr zu den Dienststellen, usw. Desgleichen ist zu melden, wenn jemand vom Lagerkommandanten die Genehmigung erhalten hat, die Familie herziehen zu lassen und bei dieser zu wohnen. Die Meldungen müssen jeweilig am Tage der Veränderung bis 16.00 Uhr auf der Kommandantur vorliegen.
3. Friedens- und Kriegsbesoldung
Um einen reibungslosen und vereinfachten Geschäftsbetrieb bei der Besoldungsstelle der Waffen-SS zu gewährleisten, wird Folgendes bestimmt:
Überweisungen von Friedens- und Kriegsbesoldung werden nur noch auf Bank- und Sparkassenkonten vorgenommen. Eine Änderung dieser Konten ist nur halbjährlich und zwar zum 1. April und 1. Oktober möglich. Derartige Veränderungen sind mindestens zwei Monate vorher dem Rechnungsführer bekanntzugeben und zwar bis zum 1.2. bezw. 1.8.
Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen kann mit einer pünktlichen Zahlung der Besoldung nicht gerechnet werden.
4. Tragen von Stiefelhosen und Schiermmützen
Aus gegebener Veranlassung wird nochmals darauf hingewiesen, daß das Tragen von Schiermmützen für die hiesige Truppe verboten ist, und Stiefelhosen nur vom Portepeeunterführer aufwärts getragen werden dürfen. Die Uniformröcke sind nur geschlossen zu tragen.
5. U.v.D. der Stabskompanie der Kommandantur
Ab 1. Februar 1943 geht der Dienst des U.v.D. der Stabskompanie der Kommandantur von 12.00 Uhr bis zum nächsten Tag 12.00 Uhr. Während dieser Zeit ist er von der Dienstleistung in den Abteilungen befreit.
6. Standesamt II Auschwitz
Ab 1. Januar 1943 ist das Standesamt im KL Auschwitz selbständig. Es führt die Bezeichnung: Standesamt II Auschwitz. Sämtliche Personenstandsfälle, die sich im Interessengebiet des KL Auschwitz ereignen, sind dem hiesigen Standesamt zu melden zur Beurkundung.
7. Krähenbekämpfung
In den nächsten Tagen wird von dem Jagdbeauftragten zur Bekämpfung der Krähen Gift ausgelegt. Es wird ersucht, alle sich im Lagerbereich befindlichen Hunde und Katzen kurz zu halten. Das Auflesen der verendeten Krähen ist infolge der damit verbundenen Vergiftungsgefahr streng verboten.
8. Privatgespräche nach auswärts
Ab sofort ist es strengstens verboten, während der Dienstzeit Privatferngespräche nach auswärts zu führen. Bei gegenteiligen Feststellungen von Seiten der Nachrichtenstelle ist sofort Meldung an die Kommandantur zu erstatten.
9. Verloren
Am 5.1.43 ging innerhalb des Lagerbereiches eine Geldbörse (Inhalt ein 10,-RM Schein, Kleingeld, 20 g Fettmarken) verloren. Bei Auffindung ist dieses der Kommandantur zu melden.
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant
F.d.R.
a.B. Mulka
SS-Hauptsturmführer und Adjutant