Auschwitz, 13. Oktober 1942
1. Adjutant
Mit sofortiger Wirkung wird der SS-Hauptsturmführer Weymann für die Dauer der Erkrankung des SS-Hauptsturmführers Mulka mit der Führung der Geschäfte des Adjutanten beauftragt.
2. Übergabeverhandlungen
Bei Übergabe von Einheiten irgendwelcher Art oder Auflösung derselben ist von dem jeweiligen Einheitsführer und seinem Nachfolger vorschriftsmäßig eine ordnungsgemäße Übergabeverhandlung in doppelter Ausfertigung durchzuführen. Ein Exemplar ist der Kommandantur einzureichen.
3. Verbot von Heiratsangeboten und Briefwechselgesuchen
Es wird darauf hingewiesen, daß Heiratsangebote und Briefwechselgesuche von Wehrmachtsangehörigen verboten sind. Die Einheiten sind eingehend hierüber zu belehren.
4. Verhalten von beurlaubten Soldaten
Der Reichstreuhänder der Arbeit eines Wirtschaftsgebietes führt darüber Klage, daß häufig beurlaubte Soldaten ihre werktätigen Ehefrauen veranlassen, ohne die Genehmigung des Betriebsführers einzuholen, für die Dauer des Urlaubs ihrer Arbeitsstelle fern zu bleiben und damit gegen die Gefolgschaftstreue zu verstoßen (Arbeitsvertragsverletzung). Strafbar macht sich hierbei nicht nur die Ehefrau, sondern auch der Soldat. Die SS-Angehörigen sind anzuweisen, eine bevorstehende Beurlaubung sobald wie möglich ihren Ehefrauen mitzuteilen, damit diese, soweit sie werktätig sind, für sich rechtzeitig Urlaub beantragen können.
5. Gewichtskontrolle der Truppe
Auf Anordnung des SS-Standortarztes ist bei sämtlichen SS-Angehörigen monatlich eine Gewichtskontrolle durchzuführen, um Tuberkulose-Fälle rechtzeitig zu erkennen, solange die geplanten Röntgen-Reihenuntersuchungen noch nicht durchgeführt werden können. Zu diesem Zweck reichen die Einheiten bis zum 16.10.1942, 14.30 Uhr, an die Kommandantur eine namentliche Liste ihrer Männer ein, in die das monatliche Ergebnis jeweils eingetragen wird. Gleichzeitig melden die Einheiten einen Zeitpunkt, an dem die Männer in ihren Unterkünften und unbekleidet gewogen werden können. Der Truppenarzt stellt für diese Aktion einen SDG ab.
6. Geschwindigkeitsbegrenzung
Aus gegebener Veranlassung wird erneut darauf hingewiesen, daß die im Kommandantur-Befehl Nr. 11/42 vom 30.6.42 Ziff. 7 festgesetzte Höchstgeschwindigkeit innerhalb des Lagerbereiches von 30 km/Std. auf jeden Fall eingehalten werden muß. Im Übertretungsfalle werden neben den Fahrern auch die Leiter der Fahrbereitschaften zur Verantwortung gezogen werden.
7. Abstellung von Fahrrädern
Unter Bezugnahme auf den Kommandantur-Befehl Nr. 11/42 v. 30.6.42 Ziff. 9 wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß sämtliche Fahrräder nur in den hierzu aufgestellten Fahrradständern abzustellen sind.
8. Geldüberweisung von ausländischen Freiwilligen in ihre Heimatländer
Die SS-Feldpostprüfstelle muß immer wieder feststellen, daß Volksdeutsche Angehörige der Waffen-SS bzw. Angehörige der Freiwilligen-Legionen ihr erspartes Geld in Form von Reichsbanknoten oder Reichskreditkassenscheinen ihren Briefen in die Heimat beifügen. Es wird darauf hingewiesen, daß dies grundsätzlich verboten ist. Den aus dem Ausland stammenden Angehörigen der Waffen-SS ist die Möglichkeit gegeben, ihre Ersparnisse nach der Heimat zu transferieren. Die Bestimmungen darüber sind im HVBl. 42 Teil B, Ausg. 9, Nr. 98 veröffentlicht. Die Einheiten haben ihre aus dem Auslande stammenden Freiwilligen eingehend über die genannte Verfügung zu belehren.
9. Heiratsgenehmigung
Die im Verordnungsblatt der Waffen-SS 1940 Nr. 380 bekanntgegeben Bestimmungen werden aufgehoben.
Alle Angehörigen der Allgemeinen-SS und der Waffen-SS sowie die SS-Zugehörigen (z.Zt. Wehrmachtsangehörige) bedürfen zur Eheschließung der Genehmigung bzw. Freigabe des Reichsführers-SS. Die Genehmigung ist in jedem Falle beim Rasse- und Siedlungshauptamt-SS, Berlin SW 68, Hedemannstraße 24, einzuholen.
10. Verloren - gefunden
Der Hundeführerstaffel ist am 1.10.42 der Diensthund Butz, Bulldogg mit Hundemarke, entlaufen.
Auf der Weichsel ist ein Paddelboot entwendet worden.
Am 9.10.42 wurde vor dem Stabsgebäude ein Geldbetrag gefunden, ebenfalls wurde 1 goldener Ring gefunden.
Bei Wahrnehmungen in obiger Hinsicht ist der Kommandantur Meldung zu erstatten.
i.V. gez. Aumeier
SS-Hauptsturmführer
F.d.R.:
a.B.i.V. Weymann
SS-Hauptsturmführer und Adjutant