Auschwitz, 22. Januar 1942

1. Sammlung für das Kriegswinterhilfswerk
Die Sammlung für das Kriegswinterhilfswerk am 10./11.1.42 hatte folgendes Ergebnis: RM 2.253,80. Ich spreche allen SS-Angehörigen hierfür meine Anerkennung aus.

2. Besuch der Kino-Lichtspiele in Auschwitz
Aus hygienisch-sanitären Gründen und als Vorbeugungsmaßnahme gegen Fleckfiebererkrankungen wird ab sofort der Besuch des Kinos in Auschwitz bis auf weiteres verboten.

3. Reinigung der Schornsteine innerhalb des Lagerbereiches
Für die bewohnten Häuser in Brzeszcze, Harmense, Raisko, Birkenau und Babitz ist zum Reinigen der Schornsteine nur der Schornsteinfegermeister Ewald Magiera, Brzeszcze, Tel. Nr. 6, berechtigt und verantwortlich. Kehren der Schornsteine durch Häftlinge in diesen Teilen des Lagerbereiches ist nicht erlaubt. Die Reinigung erfolgt monatlich.

4. Vergasung des Stabsgebäudes
In der Zeit vom Sonnabend, den 24.1.42, 8.00 Uhr, bis Dienstag, den 27.1.42, 8.00 Uhr wird das Stabsgebäude vergast und darf während dieser Zeit nicht betreten werden.
Dazu sind folgende Punkte zu beachten:
1. Ab Donnerstag früh werden die Fenster verklebt und dürfen danach nicht mehr geöffnet werden.
2. Als Schlafraum während der Vergasungszeit wird die neue Baracke neben der Bauleitung hergerichtet.
3. Am Freitagabend ist nach einem Bad die Wäsche zu wechseln. Die Schmutzwäsche verbleibt auf den Stuben, damit sie mit vergast wird.
4. Sonnabendfrüh wird die Ausgehuniform angezogen, Speisen und verderbliche Gegenstände aus den Spinden genommen und der Spind offengelassen. Außer dem notwendigsten Waschzeug darf nichts aus den Spinden bzw. Stuben mitgenommen werden, da sonst die Gefahr einer Neueinschleppung von Ungeziefer besteht. Jegliches Mitnehmen von Kleidungsstücken, Koffern, Aktenmappen usw. ist verboten und werden bei Zuwiderhandlungen bestraft.
5. Die Küche hat dafür zu sorgen, daß sämtliche Lebensmittel bis Freitagabend aus dem Gebäude heraus sind. Die Verpflegung wird während dieser Zeit in der Häftlingsküche zubereitet. Die SS-Köche haben auf peinlichste Sauberkeit zu achten.
6. Die Kantine hat ebenfalls verderbliche Waren, Rauchwaren usw. bis Freitagabend zu entfernen.
7. Die Schreibstuben der Kompanien nehmen nur das wichtigste Material mit in den Kompaniebereich und versehen während dieser 3 Tage dort ihren Dienst.
8. Die Waffenkammer nimmt auch nur das notwendigste Material mit heraus.
9. Irgendwelche Beschädigungen von Gegenständen entstehen durch die Vergasung nicht.

5. Verhütung von Brandschäden
Verschiedene Vorkommnisse geben Veranlassung darauf hinzuweisen, daß nachts ohne Aufsicht kein Ofen mit Kohlenfeuerung brennen darf. Bei derartigen Öfen besteht die große Gefahr, daß einerseits leicht Brände entstehen können, andererseits durch langsames Verlöschen des Feuers Kohlenoxydgase ausströmen, die schädigend wirken bzw. sogar den Tod herbeiführen können. Es wird daher angeordnet, daß beim Verlassen der Arbeitsstätte das Feuer im Ofen auszulöschen ist, dasselbe gilt auch für die Truppenunterkünfte nach dem Zapfenstreich.

6. Trockenfeuerlöscher
In den nächsten Tagen werden in den Truppenunterkünften, Werkstätten, Dienstzimmern usw. Trockenfeuerlöscher aufgestcllt bzw. angebracht. Das Entfernen bzw. Beschädigen derselben ist verboten und für Schaden muß gehaftet werden. Bei Bränden ist nach Entleeren der Feuerlöscher sofort der Abt. Unterkunft Mitteilung zu machen, damit dieselben neu gefüllt werden können und somit wieder gebrauchsfertig werden.

7. Abteilung VI
Ab sofort befindet sich der Dienstraum der Abteilung VI der Kommandantur (weltanschauliche Erziehung - kulturelle Truppenbetreuung - Bibliothek) im Stabsgebäude I. Stock, rechts neben der Schreibstube der 2. Kompanie.

8. Schulung des Kommandanturstabes
Um auch den Angehörigen des Schutzhaftlagers die Teilnahme an den weltanschaulichen Schulungen zu ermöglichen, findet die Schulung des Kommandanturstabes ab sofort jeden Montagabend von 19.00 - 20.00 Uhr statt. Der Besuch dieser Schulungen ist Pflicht.

9. Vermessungspfähle
In der Gegend von Birkenau wurden verschiedene Meßpfähle und -Stangen beschädigt. Da die Vermcssungspfähle zur Bauausführung unbedingt erhalten bleiben müssen, sind die SS-Angehörigen über den Kdtr.-Befehl Nr. 33/41 v. 4.12.41, Ziff. 6, eingehend zu belehren. Vollzugsmeldung an die Kommandantur bis zum 30.1.42.

10. Herstellung von Paßbildern
Die SS-Angehörigen sind darüber zu belehren, daß lt. Kdtr.-Befehl Nr. 12/41 v. 12.6.41, Ziff. 3, Paßbilder im hiesigen Erkennungsdienst nur um 19.00 Uhr angefertigt werden. Die Männer melden sich um 19.00 Uhr an der Blockführerstube und werden von hier aus zum Erkennungsdienst geführt.

11. SS-Kalender 1942
Ab sofort kann der SS-Kalender 1942 bezogen werden. Der Preis beträgt pro Stück RM 1,10. Die Stabsscharführcr der einzelnen Kompanien geben die Sammelbestellung ihrer Kompanien bis zum 31.1.42 direkt an die Abteilung VI im Stabsgebäude auf.

12. Lebensmittel
Es wird ausdrücklichst darauf hingewiesen, daß der Verkauf und Tausch von empfangenen Lebensmitteln im freien Handel oder an die Zivilbevölkerung allen Truppenangehörigen verboten ist.

13. Streifenmeldungen und Beachten der Bestimmungen über den Wehrmachtsreiseverkehr
In letzter Zeit häufen sich die Meldungen der Heeresstreifen über disziplinloses Verhalten von Angehörigen der Waffen-SS. Ferner wird ständig in den Streifenmeldungen beanstandet, daß SS-Angehörige, die lediglich im Besitz von Fahrausweisen für Fronturlauber sind, D- und Eilzüge benutzen. Auch wird laufend die unvollständige und unordentliche Ausfüllung der Fahrausweise (Soldbuch, Urlaubsschein, D-Ausweis und Kraftfahrzeugpapiere) beanstandet. Aus diesen Meldungen ist immer wieder zu ersehen, daß die für den Wehrmachtsreiseverkehr geltenden Bestimmungen nicht in dem erforderlichen Maße beachtet werden. Es besteht daher die Veranlassung, ausdrücklichst auf die in den Allgemeinen Heeresmitteilungen 1941 Nr. 824 veröffentlichten Bestimmungen zu verweisen. Diese Bestimmungen sind ab sofort monatlich zum Gegenstand von Belehrungen zu machen. Dabei sind die Angehörigen der Einheiten darauf hinzuweisen, daß bei festgestellter unbefugter Benutzung von Zügen des Öffentlichen Verkehrs eine disziplinäre Bestrafung zu erfolgen hat. Vollzugsmeldung zum 1. eines jeden Monats.

14. Rauchen in Uniform auf Straßen usw.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß das Rauchen in Uniform auf Straßen und in Bahnhofsvorhallen verboten ist. Verstöße gegen dieses Verbot werden strengstens bestraft.

15. Armbinden für Zivilarbeiter der Deutschen Erd- u. Steinwerke
In den nächsten Tagen werden an die Werkleitungen der Deutschen Erd- und Steinwerke GmbH in den Konzentrationslagern neue Armbinden zur Kenntlichmachung der Zivilarbeiter übersandt. Die Armbinden sind von grüner Farbe und durch ein Blechschild mit der Prägung ,,Deutsche Erd- und Steinwerke GmbH (DEST)" und eingeschlagener Nummer besonders kenntlich gemacht. Der Inspekteur der Konz.- Lager hat sich mit der Anfertigung dieser Schilder einverstanden erklärt und das Tragen dieser neuen Binden genehmigt. Vor Ausgabe an die Zivilarbeiter der Deutschen Erd- und Steinwerke GmbH werden die Armbinden mit dem Dienstsiegel der Lagerkommandantur versehen. Diese Anordnung ist sämtlichen SS-Angehörigen zur Kenntnis zu geben.

16. Verlorene Gegenstände
Im Stabsgebäude wurde eine verchromte Armbanduhr mit schwarzem Lederarmband verloren. Bei Auffinden ist diese sofort auf der Kommandantur abzugeben.

gez. Höß
SS-Sturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
Bräuning
SS-Obersturmführer u. Adjutant