Auschwitz, 3. April 1941
1. Beförderungen
Mit Wirkung vom 1.4.41 wurden befördert:
zum SS-Oberscharführer
SS-Scharführer Georg Engelschall
SS-Scharführer Karl Hainz
zum SS-Unterscharführer
SS-Rottenführer Heinrich Schoppe
SS-Rottenführer Heinz Villain
SS-Rottenführer Eugen Roth
SS-Rottenführer Hans Schillhorn
SS-Rottenführer Theo Wegmann.
2. Kommandierungen
Da in letzter Zeit häufig festgestellt wurde, daß sich Männer ohne Kenntnisnahme und Befehl der Kommandantur bei verschiedenen Abteilungen der Kommandantur befinden und dort Dienst tun, wird nochmals ausdrücklichst darauf hingewiesen, daß in Zukunft die Männer erst dann ihren Dienst bei den verschiedenen Abteilungen antreten können, wenn die Kommandierung schriftlich bei der Kommandantur angefordert wurde und diese die Kommandierung ausgesprochen hat.
3. Erfassung nach Berufen
Bis zum 10.4.41 sind von den einzelnen Kompanien sowie von den Abteilungen der Kommandantur Listen zu erstellen, in denen sämtliche Männer getrennt nach ihren zuletzt ausgeübten Berufen aufgeführt werden. Sollte der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mit dem erlernten Beruf identisch sein, so ist der erlernte Beruf noch dabei anzugeben.
4. Soldbücher
Sämtliche Soldbücher der Kommandanturangehörigen sind bis zum 15.4.41, 12.00 Uhr, abteilungsweise auf der Verwaltung abzugeben.
5. Appell
Am 3.4.41, 19.00 Uhr, findet in der Unterkunft der Stabskompanie (Monopolgebäude) ein Dienstappell statt. Sämtliche Stabsangehörigen einschl. Kommandierte haben zu erscheinen. Die Abteilungen melden bis 3.4.41, 14.00 Uhr, die diensttuenden, entschuldigten Unterführer und Männer.
6. Urlaub
Es muß nochmals darauf hingewiesen werden, daß sämtliche Angehörigen des Kommandanturstabes einschl. Kommandierte sich auf der Hauptwache bei Antritt jeden Urlaubs abzumelden und vom Urlaub wieder zurückzumelden haben. Von den Wachhabenden wird eine genaue, ordnungsgemäße Eintragung verlangt. Jeder hat sich persönlich ab- und zurückzumelden. In Zukunft wird jeder Verstoß gegen diese Anordnung bestraft.
7. Anzug
Für die Dauer des Krieges fällt die Kragen und Spiegelschnur an der feldgrauen Bluse und am Mantel sowie auch am Drillich weg. Ebenso kommen die Angaben des Regimentes auf den Schulterklapen in Fortfall. Der Wachsturmbann meldet bis zum 7.4.41 Vollzug.
8. Fahrzeugkontrolle
Die Wache hat in Zukunft den Ein- und Ausgang von jedem Fahrzeug in einem auf der Wache vorliegenden Buch einzutragen, um eine genaue Kontrolle über die Fahrzeuge zu haben.
9. Vorschläge zur Ernennung bzw. Beförderung
Vom Wachsturmbann sowie von den Abteilungen der Kommandantur sind bis zum 7.4.41 Vorschläge für Ernennungen und Beförderungen der Kommandantur einzureichen. Eine namentliche Aufstellung genügt, da von Seiten der Kommandantur die Ernennungs- bzw. Beförderungsmöglichkeit erst überprüft werden muß.
Höß
SS-Sturmbannführer und Kommandant