Auschwitz, 15. Mai 1943
1. KL Errichtung
Auf Befehl des Reichsführers-SS wurde mit sofortiger Wirkung das Lager Bergen-Belsen errichtet. Die Anschrift für alle Postsendungen und Stückgüter lautet:
Kommandantur des Zivilinterniertenlagers Bergen-Belsen
in Bergen-Belsen
Kreis Celle.
Bei Waggonsendungen ist der Zusatz .Lagerbahnhof“ beizufügen.
2. Bereiten und Befahren von bepflanzten und besäten Feldmarken sowie das Betreten derselben
Ich verbiete jedem SS-Angehörigen das Bereiten bezw. Befahren von bepflanzten und besäten Flächen in der Dorflage Harmense oder sonstigen anderen Feldmarken im Interessengebiet. Es wurde weiter festgestellt, daß SS-Angehörige, sei es bei Spaziergängen oder Posten, nach Ablösung einfach quer durch angesäte oder bestellte Felder gehen. Ich verbiete das und werde bei Zuwiderhandlungen die betreffenden , ohne Ansehen von Person und dem Dienstgrad, zur Rechenschaft ziehen und dieselben disziplinarisch bestrafen.
3. Pflücken von Flieder
Ich habe festgestellt und es wird berechtigter Weise Klage geführt, daß SS-Angehörige in einer geradezu unverständlichen und radikalen Art und Weise von den Fliedersträuchern die Blüten abreißen. Diese Untugend hat bereits Formen angenommen und es können nicht nur Häftlingskommandos, sondern auch SS-Angehörige beobachtet werden, die nicht nur Sträuße, sondern ganze Büsche mit in die Lager bzw. Unterkünfte schleppen. Für Häftlinge verbiete ich, daß noch ein Fliederstrauß mit in das Lager genommen wird und von den SS-Angehörigen erwarte ich, daß, wenn sie Flieder wünschen, sich diesen in einer bescheidenen Form und schonendst von den Sträuchern zurechtschneiden und diese nicht in sinnloser Art und Weise plündern und zerstören. Im Interesse der Allgemeinheit, da diese Fliedersträucher doch früher oder später einmal zur Ausschmückung unseres gesamten Lagers dienen sollen, erwarte ich von allen SS-Angehörigen volles Verständnis für diese Maßnahme.
4. Ausgeh- und Dienstanzug
Ich habe festgestellt, daß einige SS-Unterführer und Männer des Kommandanturstabes sich über die bereits in dieser Hinsicht ergangenen Befehle hinwegsetzen und einen unvorschriftsmäßigen Dienst- bezw. Ausgehanzug tragen. Für diese Herren, die da wie die Grafen herumlaufen mit Reithosen und Kleppermänteln befehle ich hiermit nochmals, daß das Tragen von Reithosen (einschließlich Scharführer) und Kleppermänteln oder sonst unvorschriftsmäßigen Bekleidungsstücken verboten ist. Die Streifen haben mir jeden SS-Angchörigen zu melden, der in einem unvorschriftsmäßigen Anzug angetroffen wird. Sollte dieser, mein letzter Hinweis und Befehl nichts fruchten, so werde ich bei Zuwiderhandlungen die Schuldigen exemplarisch bestrafen und das unvorschriftsmäßige Bekleidungsstück einziehen und auf der Kammer lagern lassen. Die Streifen sind angewiesen, Urlauber, die in dieser Hinsicht beanstandet werden, den Urlaubsschein abzunehmen und den Betreffenden unverzüglich in die Unterkunft zu schicken.
5. Verlust eines Paar Gummistiefel
Am 10.5.43 sind aus einer verschlossenen Bude der Teichwirtschaft 1 Paar Gummistiefel entwendet worden. Es ist nach dem Verbleib zu forschen und sind zweckdienliche Angaben auf der Kommandantur, Abt. Ia - Gerichtsabteilung, zu machen.
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant
F.d.R.
Baumgartner
SS-Obersturmführer und Adjutant