Auschwitz, 16. Juli 1942

1. Leiter der Verwaltung KL Auschwitz
Gemäß Versetzungsverfügung des SS-WV-Hauptamtes wurde der SS-Hauptsturmführer Rudolf Wagner mit Wirkung vom 15.7.42 zur SS-T-Division versetzt. Die Dienstgeschäfte des Leiters der Verwaltung KL Auschwitz hat mit Wirkung vom 10.7.42 SS-Sturmbannführer Willi Burger übernommen.

2. Kommandoführer ,,Buna“
Es wird angeordnet, daß sowohl für die Verteilung des Arbeitskommandos als auch für die Sicherheit ausschließlich der SS-Obersturmführer Schöttl zuständig und verantwortlich ist. Der bisherige Kommandoführer ,,Buna“ des SS-T-Sturmbannes KL Auschwitz braucht nicht mehr eingesetzt zu werden. SS-Ostuf. Schöttl begleitet somit den Bunazug hin und zurück.

3. Haussammlung für das Deutsche Rote Kreuz
Anläßlich der 4. Haussammlung für das Deutsche Rote Kreuz wurde das erfreuliche Ergebnis von RM 2.590,01 erzielt. Ich spreche allen Spendern hierfür meine Anerkennung aus.

4. Ehrenbezeigung vor dem Ehrenmal in Berlin
Für alle Angehörigen der Waffen-SS ist es eine selbstverständliche Pflicht, die auf den Schlachtfeldern gebliebenen Kameraden beim Vorbeigehen oder Betreten des Ehrenmals Unter den Linden in Berlin durch Gruß zu ehren. Beim Vorbeigehen auf dem Bürgersteig sowie beim Betreten des Ehrenmals ist Ehrenbezeigung zu erweisen. Im Ehrenmal ist hierzu die Kopfbedeckung abzunehmen. Die Angehörigen der Einheiten und Dienststellen sind hierüber eingehend zu belehren.

5. Bestellung von Blumen
Vielfach werden von Angehörigen der Waffen-SS an Blumengeschäfte (Fleurop-Vermittlung) größere Aufträge bzw. Beträge in Höhe von RM 50,- und mehr zur Übermittlung von Blumen eingesandt. Um den Blumenbindereien die Möglichkeit zu geben, allen Anforderungen zu entsprechen, sind zukünftig nur noch Aufträge bis zu RM 5,- zu erteilen.

6. Baden in der Sola
Mit sofortiger Wirkung wird das Baden in der Sola von der Hauptwache des Konzentrationslagers bis zur Einmündung in die Weichsel, sowie das Waschen der Wäsche, jegliche Entnahme von Wasser und das Tränken von Vieh verboten. Dieses Verbot ist erforderlich, da die Vermutung besteht, daß die Entstehungsursache der in letzter Zeit aufgetretenen zahlreichen Typhuserkrankungen in der Sola zu suchen sind. Dieses Verbot ist allen SS-Angehörigen zur Kenntnis zu bringen und darauf hinzuweisen, daß Verstöße hiergegen strengstens bestraft werden.

7. Betreten der Äcker und Felder
Infolge der laufenden Entwendungen von Feldfrüchten und Ackererzeugnissen wird ab sofort das Betreten sämtlicher Felder abseits der Haupt- und Feldwege aufs strengste verboten, es sei denn, daß die Betreffenden dienstlich auf dem Felde zu tun haben. Die den Kommandos zugeteilten Posten haben ihre Kommandos auch während der Mittagspause nicht zu verlassen.

8. Bereitschaft

Unter Bezug auf die die Anordnung vom 8.6.42 wird letztmalig darauf hingewiesen, daß der Führer der Bereitschaft sich bei der Bereitschaft oder in unmittelbarer Nähe aufzuhalten hat. Ich werde jeden Bereitschaftsführer in Zukunft bestrafen, der diesen Befehl nach wie vor nicht einhält.
Die Kompanie mit Hauptwache, die gleichzeitig die Bereitschaftskompanie ist, und die während des Bereitschaftsdienstes Exerzier- bezw. Schießdienst hat, führt den Exerzierdienst auf dem Platz zwischen dem Monopol- und Wirtschaftsgebäude aus. Bei angesetztem Schießdienst ist die Fahrbereitschaft über die Kommandantur rechtzeitig zu benachrichtigen und für das Schießen ein LKW zu bestellen, sodaß die schießende Bereitschaft nach kürzester Zeit wieder ins Lagerbereich bzw. auf den oben bezeichneten Exerzierplatz zurückgebracht werden kann. Grundsätzlich ist der jeweilige Aufenthaltsort der Bereitschaft der Kommandantur und gleichzeitig dem SS-T-Sturmbann-Geschäftszimmer zu melden, desgleichen auch dem Führer vom Dienst, damit Letzterer bei Abwesenheit der Bereitschaft und des Bereitschaftsführers die erforderliche Benachrichtigung bei irgendwelchen Vorkommnissen unmittelbar veranlassen kann. Die Fahrbereitschaf sorgt dafür, daß sowohl für Einsatz als auch für den Transport der Bereitschaft vom Exerzierplatz zum Schießdienst und umgekehrt ständige in LKW mit geeignetem Fahrer fahrbereit ist.

9. Trageweise der Kragenspiegel
Nachstehend wird ein Reichsführer-Befehl zur Kenntnisnahme und genauesten Beachtung bekanntgegeben.
Der Reichsführer-SS Führer-Hauptquartier, 2. Juli 1942
SS-Befehl
Bei einzelnen Verbänden der Waffen-SS hat die Gewohnheit Platz gegriffen, die Spiegel mit den Sigrunen oder mit dem Totenkopf auf beiden Seiten des Kragens zu tragen. Ich bestimme erneut, daß der Sigrunenspiegel der Waffen-SS und der Totenkopfspiegel der Totenkopf-Division und der Konzentrationslagerbewachungstruppen, genau so wie die Standartennummern der Allgemeinen-SS, nur auf der rechten Seite des Kragens getragen werden. Der linke Kragenspiegel dient zur Aufnahme der Rangabzeichen. Die Kommandeure wollen dafür sorgen, daß dieser Befehl bis spätestens 15.8. durchgeführt ist. Die Durchführung dieses Befehls ist der Kommandantur bis spätestens 25.7.42 zu melden.
gez. H. Himmler

10. Einhaltung von Terminen
Es ist in letzter Zeit wiederholt vorgekommen, daß von der Kommandantur gestellte Termine nicht eingehalten oder gar nicht beachtet wurden. Ich werde in Zukunft für nicht eingehaltene Termine die betreffenden Abteilungsleiter bzw. Einheitsführer verantwortlich machen und zur Rechenschaft ziehen.

11. Ausgangsbeschränkung
Um auftretenden Unklarheiten entgegenzutreten wird bekanntgegeben, daß sich SS-Angehörige, die mit Ausgangsbeschränkung bestraft wurden, nur innerhalb der große Postenkette aufhalten dürfen. Ein Aufsuchen des Hauses der Waffen-SS oder des Fremdenheimes ist demnach bei erteilter Ausgangsbeschränkung nicht gestattet.

12. Dienstappell der Stabskompanie
Am Montag, den 20.7.42, 20.00 Uhr, tritt die gesamte Stabskompanie vor dem Kommandanturgebäude an. Schriftliche Entschuldigungen nur bei dringender dienstlicher Verhinderung bis zum 20.7.42, 12.00 Uhr, bei der Kommandantur.

13. Verloren - gefunden
Innerhalb des Lagerbereiches wurden folgende Gegenstände gefunden:
1 schwarzes Verwundetenabzeichen des Weltkrieges
1 Füllfederhalter.
Nachstehende Ausweise gingen verloren und werden hiermit für ungültig erklärt:
Ausweis Nr. 2826 für Max-Egon Fischbach
Nr. 25 1 6 für Josef Skorla.

gez. Höß
SS-Sturmbannführer und Kommandant

F.d.R.:
i.V. Mulka
SS-Hauptsturmführer u. Stabsführer