Auschwitz, 3. Januar 1942

1. Beförderungen
Mit Wirkung vom 1. Januar 1942 wurde befördert
zum SS-Oberscharführer d. Res.
SS-Scharführer d. Res. Helmuth Walter.

2. Stabsscharführer - Kommandantur
Mit Wirkung vom 1. Januar 1942 übernimmt der SS-Oberscharführer Helmuch Walter die Geschäfte des Stabsscharführers der Kommandantur KL Auschwitz.

3. Grenzüberwachungsdienst an der Polizeigrenze des Protektorates Böhmen u. Mähren
Der Erlaß vom 5.3.41, nach dem die Polizeigrenzposten verpflichtet waren, Wehrmachtsangehörige in Uniform auf den Besitz der zum Grenzübertritt notwendigen Papiere zu kontrollieren, wurde vom Reichsführer-SS dahingehend abgeändert, daß diese Kontrolle von Wehrmachtsangehörigen in Uniform durch die Polizeigrenzposten sofort entfällt. Das Gleiche gilt auch für die Angehörigen der Waffen-SS. Wehrmachts- und Waffen-SS-Angehörige in Zivil sind nach wie vor verpflichtet, durch Vorzeigen eines Marschbefehls, Fahrbefehls, Urlaubscheins oder Sonderausweises D die Berechtigung zum Grenzübertritt nachzuweisen und haben sich daneben durch Vorzeigen des Soldbuches in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder des Truppenausweises auszuweisen. Eine Kontrolle von Angehörigen der Wehrmacht und Waffen-SS (in Uniform oder Zivil) auf Innehaltung der Verbringungsverbote (Mitnahme von Waren) ist nicht mehr vorzunehmen.
Die Polizeigrenzposten sind jedoch berechtigt, durch Kontrolle der Personalpapiere von Angehörigen der Wehrmacht und Waffen-SS in Uniform festzustellen, ob diese tatsächlich der Wehrmacht oder Waffen-SS angehören, wenn besondere Umstände den Verdacht begründen, daß die Uniform unberechtigt getragen wird.

4. Beutewaffen als Kriegsandenken
Es wird darauf hingewiesen, daß die Mitgabe von Beutewaffen als Kriegsandenken sowie die Ausstellung von Bescheinigungen über den Erwerb solcher Waffen verboten ist.

5. Vorschläge für Beförderungen und Ernennungen
Der Kommandantur sind bis zum 10. Januar 1 942 Vorschläge für Beförderungen und Ernennungen einzureichen.

6. Zeichnung von Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenständen
Das Beschriften von Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenständen aus Stoff oder Leder mit Tintenstift und das Einritzen der Namen in Kochgeschirre, Trinkbecher usw. wird wegen der damit verbundenen Beschädigung der Gegenstände verboten.

7. Papierverschwendung
Es wurde wiederholt beobachtet, daß SS-Angehörige Schreibmaschinenpapier beim Empfang der Abendportionen zum Einwickeln derselben verwenden. Desgleichen wird Schreibmaschinendurchschlagpapier beim Einwickeln von Päckchen verbraucht. Es wurde festgestellt, daß dieses sogar als Toilettenpapier benutzt wird. Da die Beschaffung von Schreibpapier mit großen Schwierigkeiten verbunden ist, verbiete ich die o.a. Verwendung.

8. Dienst- und Ausgehanzug
Da immer wieder Beschwerden über unvorschriftsmäßigen und unordentlichen Anzug einlaufen, wird mit sofortiger Wirkung folgendes angeordnet:
Das Tragen von Schirmmützen im Dienst ist für Mannschaften verboten. Die Schirmmütze kann von Mannschaften lediglich zum Ausgang getragen werden. Schirmmützen mit Kniffen sind unsoldatisch und unzulässig. Für die SS-Angehörigen des Konzentrationslagers sind nur Kragenspiegel mit Toten-
kopf gestattet. Kragenspiegel mit SS-Runen sind sofort abzulegen. Auf dem rechten Kragenspiegel ist der Totenkopf und auf dem linken die Dienstgradabzeichen zu tragen. Das Tragen von zwei Totenköpfen ist unzulässig.
Nach Versetzungen zum KL sind die Ärmelstreifen ehern. Einheiten wie z.B. .Adolf Hitler“, .Deutschland“, .Der Führer“ usw. sofort abzulegen.
Schulterklappen sind einheitlich zu tragen. Bezeichnungen ehern. Einheiten wie LAH, G, O, T usw. sind sofort zu entfernen. Das Tragen von Unterführeranwärterlitzen ist nur denjenigen SS-Angehörigen gestattet, die einen Unterführerlehrgang mit Erfolg besucht haben. Dieses muß im Soldbuch bescheinigt sein, andernfalls sind diese Litzen unverzüglich zu entfernen.
Das Tragen von Pistolen außer Dienst ist Unterführern und Männern verboten. Verstöße gegen obige Anordnungen sowie mangelhaftes Benehmen in der Öffentlichkeit werden künftig als SS schädigendes Verhalten unnachsichtlich und strengstens bestraft. Die Kompanien sind hierüber eingehend zu belehren.

9. Urlaubsscheine
Es wird letztmalig darauf aufmerksam gemacht, daß Urlaubsscheine für den Sonntagsurlaub bis spätestens Donnerstag 17.00 Uhr auf der Kommandantur abgegeben sein müssen. Urlaubsscheine für Wochentage müssen bis zum vorherigen Tage 17.00 Uhr abgegeben sein. Später eingehende Urlaubsscheine werden in Zukunft nicht mehr unterschrieben.

10. Unterbringung von Fahrrädern
Es wird immer wieder beobachtet, daß Dienst- u. Privatfahrräder an und in den Gebäuden aufbewahrt werden. Für die Unterbringung der Fahrräder sind die Fahrradständer aufgestellt worden. In Zukunft werden alle Fahrräder, die an und in den Gebäuden aufbewahrt werden, eingezogen.

11. Verkauf der Kantinen an Zivilisten
Mit sofortiger Wirkung wird jeglicher Verkauf der Kantinen an Zivilisten verboten. Das Betreten der Kantinen durch Zivilisten darf nur mit besonderer Bescheinigung, die durch die Kommandantur ausgestellt werden, geschehen. Zivilisten dürfen die Gaststätte des Hauses Nr. 7 nur in Begleitung von SS-Angehörigen des hiesigen Lagers betreten. Die SS-Kantinengemeinschaft wird für die Durchführung dieser Anordnung verantwortlich gemacht.

12. Verloren - gefunden
Am 26.12.41 wurde aus dem Fahrradständer vordem Stabsgebäude ein Privatfahrrad Ballonrad mit verchromten Scheinwerfer entwendet. Das hintere Schutzblech ist mit dem Namen ,SS-Uscha. Giesa" beschriftet. Am 31.12.41 ist aus dem Innraum des Gästehauses das Dienstrad Nr. 45 abhandengekommen. Sobald diese Fahrräder gesehen bzw. gefunden werden, ist sofort der Kommandantur Meldung zu erstatten. Da sich in letzter Zeit die Verlustmeldungen von Fahrrädern häufen, sind ab sofort sämtliche Räder - Privat- u. Dienstfahrräder - immer anzuschließen. Für Privaträder sind jedoch die Eigentümer selbst verantwortlich. Am 30.12.41 wurde von dem Arbeitskommando, das im .Deutschen Haus“ eine Wasserleitung legt, irrtümlich aus dem Weintraubhaus in der Bahnhoffstraße ein Fahrrad Marke .Goericke“ des Zollsekretärs Scholz mitgenommen. Das Fahrrad ist sofort auf der Kommandantur abzugeben. Gefunden wurden ein SA- und ein Reichssportabzeichen in Bronze. Diese Abzeichen können auf der Kommandantur abgeholt werden.

gez. Höß
SS-Sturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
Bräuning
SS-Obersturmführer u. Adjutant