Auschwitz, 25. März 1941

1. Jeden Dienstag und Freitag, morgens 9.00 Uhr, findet auf der Kommandantur eine Besprechung aller Abteilungsleiter statt. Es nehmen daran teil:
SS-Sturmbannführer Dr. Popiersch
SS-Hauptsturmführer Wagner
SS-Hauptsturmführer Plorin
SS-Obersturmführer Fritzsch
SS-Obersturmführer Seidler
SS-Untersturmführer Schwarz
SS-Untersturmführer Grabner u. Thomsen
SS-Oberscharführer Schlachter

2. Dienstreisen dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Inspektion KL ausgeführt werden. Es ist daher unbedingt erforderlich, daß die hiesige Verwaltung von sämtl. Dienstreisen so rechtzeitig benachrichtigt wird, daß die Dienstreisegenehmigung der IKL vor Antritt der Reise eingcholt werden kann. In Unterlassungsfällen können Reisekosten nicht erstattet werden.

3. Diejenigen SS-Angehörigen, die drei und mehr minderjährige Kinder haben, können beim Finanzamt die Gewährung einer Kinderbeihilfe beantragen. Diese beträgt für das dritte und jedes weitere minderjährige Kind monatlich RM 10,-. Weitere Einzelheiten können bei der Verwaltung Abt. Besoldung erfragt werden. Die Formulare für die Anmeldung beim Finanzamt sind bei der Verwaltung zu erhalten.

Der Kommandant des Konzentrationslagers Auschwitz
gez. Höß
SS-Sturmbannführer

F.d.R.d.A.:
Frommhagen
SS-Obersturmführer u. Adjutant