SS-Untersturmführer

* 14.06.1921 in Darmstadt
letzter bekannter Wohnort: Darmstadt
† 29.03.1991
Nürnberg

Reichsdeutscher

Sein Vater tötet sich selbst, er soll sich – so Hans Stark – zum Vorwurf gemacht haben, dass er seinem Sohn die Erlaubnis gegeben habe, zur SS zu gehen

verheiratet mit einer Pfungstädterin (zwei Kinder)

1927 - 1931
4 Klassen Volksschule in Darmstadt

1931 - März 1937
Realgymnasium in Darmstadt (Abitur)
(Die Schulleistungen im Gymnasium waren zunächst durchschnittlich, in den letzten Jahren vor dem Schulabgang ließen sie jedoch nach. Deswegen kam es häufig zu Auseinandersetzungen mit dem Vater, einem Polizeiinspektor, der als sog. Zwölfender nach zwölf Jahren Dienstzeit mit einem Versorgungsschein aus der Reichswehr ausschied. Dieser soll damals die Auffassung vertreten haben, dass sein Sohn in ordentliche Zucht gehöre, wofür er den Reichsarbeitsdienst und den Militärdienst als geeignete Erziehungseinrichtungen ansah. Das Einstellungsalter für den Arbeits- und Wehrdienst betrug jedoch 17 Jahre – dagegen war ein Eintritt in die SS-Totenkopfverbände mit 16 Jahren möglich. So gab der Vater seine schriftliche Einwilligung für den Eintritt in die SS)

Hochschule

Beruf: Student

01.04.1933 - 30.11.1937
Mitglied der Hitlerjugend (HJ)

Mitglied der Allgemeinen SS (Mitglieds Nu. 319 998)

ab 01.12.1937
Mitglied der Bewaffneten Verbände der SS
(SS-Staffelmann in der 2. SS-Totenkopfstandarte „Brandenburg“ in Oranienburg bei Berlin)

01.12.1937
Beförderung zum SS-Schützen

00.01.1938
Im zweiten Monat der Ausbildung, also im Januar 1938, hatte er im Alter von nur sechzehneinhalb Jahren die Aufgabe, als Außenwache Häftlinge im KZ
Sachsenhausen zu bewachen.

Ende Juni 1938
Nach Ablauf der sechs Monate wurde er Ende Juni 1938 nach einem kurzen Urlaub zum KL
Buchenwald versetzt. Dort hatte er einen Reiterzug Pferde zu betreuen und wurde später auch im Wachdienst eingesetzt.

01.12.1938
Beförderung zum SS-Sturmmann

01.08.1939
Beförderung zum SS-Rottenführer

00.09.1939 - 00.12.1939
Rekrutenausbilder im KL Buchenwald

00.12.1939 - 1940
Dienst im Rekrutenregiment im KL
Dachau

Dienst im Wach- und Ehrenbataillon in Prag

00.08.1940
Gruppenführer im SS-Regiment „Westland“ in München
(Hier zog er sich durch einen Sturz vom Pferd einen doppelten Unterschenkelbruch zu. Er lag 6 Wochen im Lazarett und wurde dann – bei weiterer Behandlungsbedürftigkeit – „garnisonsverwendungsfähig“ geschrieben und entlassen. Er kam deshalb für den Einsatz bei einem aktiven Frontregiment nicht in Frage)

00.11.1940 - 00.12.1940
Dienst im KL Dachau (Außenwache)

vor 1945 Angehöriger der Lagermannschaft im KL
Oranienburg, KL Sachsenhausen, KL Buchenwald, KL Dachau, KL Auschwitz
(Leiter des Referats Aufnahme in der Politischen Abteilung (Abt. II) im KL Auschwitz)

01.06.1940
Beförderung zum SS-Unterscharführer

15.12.1940
Am 15. Dezember 1940 kamen er und 20 bis 40 Unterführer nach
Auschwitz
(Zunächst war er dort als Blockführer in Block 7 (dem späteren Block 22) angestellt und anschließend in der politischen Abteilung der Lager-Gestapo im KZ Auschwitz-Birkenau bis 1943. In dem von ihm kontrollierten Block waren vornehmlich polnische Schüler und Studenten im Alter bis zu 25 Jahren inhaftiert. Im Mai 1941 kam er in die Politische Abteilung, wo ihm bald die Leitung der Aufnahmeabteilung übertragen wurde. Dort soll über seinem Schreibtisch der Spruch „Mitleid ist Schwäche“ gehangen haben. Hans Stark war einer der brutalsten SS-Leute in Auschwitz. Alle Juden, die auch ‚Stark‘ hießen, soll er sofort getötet haben. Neugeborene soll er in einem Kübel mit kaltem Wasser ertränkt und andere Häftlinge (unbewiesenermaßen) lebendig in ein Feuer geworfen haben. Stark hat bewiesenermaßen regelmäßig an Erschießungen teilgenommen und an den ersten Vergasungen mitgewirkt.)

Herbst 1941
Stark war im Herbst 1941 zusammen mit anderen SS-Angehörigen an der Ermordung von jeweils 20 bis 30 sowjetischen Kommissaren beteiligt. Bei dieser gezielten Ermordung wechselten sich die SS-Schergen jeweils ab: Fünf oder sechs tötete Hans Stark eigenhändig.

Herbst 1941
Stark führte im kleinen Krematorium von Auschwitz zusammen mit einem SS-"Sanitäter" das bei Vergasungen benutzte Giftgas Zyklon B durch eine Öffnung in den Vergasungsraum ein: Stark ermordete so etwa 200 bis 250 jüdische Männer, Frauen und Kinder, die auf bestialische Weise erstickten.

00.12.1941 - 00.03.1942
Bildungsurlaub

13.03.1942
Er legte am 13. März 1942 als Externer am Liebig Obergymnasium in Darmstadt, heute Justus-Liebig-Schule, seine Abiturprüfung ab, sein Aufsatzthema lautete Die Befreiung Deutschlands von den Ketten des Versailler Vertrages durch Adolf Hitler.

Mai/Juni 1942
Stark ermordete zusammen mit dem damaligen Rapportführer Palitzsch zwei Häftlingsgruppen von je 20 Personen durch gezielte Genickschüsse. Darunter befanden sich zahlreiche Frauen und Kinder. Die Kinder waren zwischen 5 und 12 Jahre alt.

01.09.1942
Beförderung zum SS-Oberscharführer

01.04.1943
Nach Beendigung des Studienurlaubs meldete er sich am 1. April 1943 beim Leiter der Politischen Abteilung, SS-Untersturmführer Maximilian Grabner, wieder zurück. Ihm wurde von Grabner mitgeteilt, dass er mit Wirkung vom 1. April 1943 zu einem Ausbildungslehrgang nach Dachau kommandiert sei.

ab 15.05.1943
Mit Wirkung vom 15. Mai 1943 wurde er zur SS-Panzergrenadierdivision „Das Reich“ versetzt. An der Ostfront wurde er zweimal verwundet

00.05.1944
Nach seiner Genesung kam er im Mai 1944 zur SS-Junkerschule in Klagenfurt

21.12.1944
Beförderung zum SS-Untersturmführer

Orden, Ehrenzeichen und Medaillen
Verwundetenabzeichen in Schwarz
Kriegsverdienstkreuz II. Klasse mit Schwertern
Reitersportabzeichen in Bronze
Deutsches Reichssportabzeichen in Bronze
Ostmark-Medaille
Sudetenland-Medaille

Anfang Mai 1945
1945 war er zur Verteidigung der Reichshauptstadt eingesetzt, geriet Anfang Mai 1945 sowjetische Gefangenschaft.
in sowjetische Gefangenschaft (nach wenigen Tagen gelang ihm die Flucht und er konnte sich in seine Heimatstadt Darmstadt absetzen. Dort gelang es ihm, alle belastenden Dokumente und andere Beweisstücke zu vernichten, so dass er von den Alliierten im Rahmen der Entnazifizierung nur als "Mitläufer" eingestuft wurde.

1946 - 1948
studierte er Landwirtschaft an der Universität in Giessen

1948
1948 stufte ihn die Spruchkammer Darmstadt in die Gruppe der Minderbelasteten ein

1950
auf seine Berufung hin wurde er 1950 im Zuge der Entnazifizierung als „Mitläufer“ eingestuft.

1953
Verheiratung

1953
legte im Jahre 1953 in Darmstadt das Assessor-Examen ab.

Herbst 1955 - 31. März 1957
Herbst 1955 bis zum 31. März 1957 arbeitete er als Sachbearbeiter für Wirtschaftsberatung bei der Landwirtschaftskammer in Frankfurt. Anschliessend war er als Lehrer in der Landwirtschaftsschule in Lövenich bei Köln tätig.

06.04.1959
Haftbefehl
( Im April 1959 wurde er in der Schule verhaftet, die Beamten begleiteten ihn in seine Wohnung, wo er seiner Ehefrau erklärte – so der Aktenvermerk über die Verhaftung Starks –: „,Ich glaube, ich habe Dir das noch gar nicht gesagt; ich war während des Krieges auch mal in Auschwitz. Deshalb werde ich jetzt abgeholt.‘ Auf die Frage seiner Ehefrau, warum er dies bis jetzt noch nicht gesagt habe, zuckte er nur mit den Schultern)
(Bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte ein Auschwitz-Überlebender seinen Namen erwähnt.)

23.04.1959
Polizeiliche Vernehmung
Im Zuge der Untersuchungen der NS-Verbrechen im KZ Auschwitz-Birkenau wurde Stark 1959 erstmalig verhaftet und von dem Ludwigsburger Kriminalobermeister Alfred Aedtner vernommen.

23.04.1959
Einlieferung Hans Stark in das Gefängnis Köln

24.04.1959
Richterliche Vernehmungen des Beschuldigten Hans Stark

28.04.1959
Richterliche Vernehmungen des Beschuldigten Hans Stark

06.05.1959
Verlegung in das Landesgefängnis Ludwigsburg

26.05.1959
Antrag des Beschuldigten Hans Stark auf Bestellung des Rechtsanwalts Dr. Beilonek zum Offizial-Verteidiger

01.07.1959
Antrag des Rechtsanwalts Dr. Eberhard Strohm auf Überführung des Beschuldigten
Hans Stark in die Landesstrafanstalt Hohenasperg

10.07.1959
Dienstliche Auskunft der Landwirtschaftskammer Rheinland betr. Hans Stark
Eidesstattliche Erklärungen der Eltern des Beschuldigten Hans Stark

22.07.1959
Einlieferung der Beschuldigten Hans Stark und Pery Broad im Untersuchungsgefängnis Frankfurt a.M.-Hammelsgasse

24.07.1959
Vorführung des Beschuldigten Hans Stark beim Amtsgericht Frankfurt a.M. und
Vernehmung durch Amtsgerichtsrat Opper

19.11.1959
Schreiben der Mutter des Beschuldigten Hans Stark, Margarete Stark, mit der Bitte um Haftentlassung ihres Sohnes

28.12.1959
Antrag des Rechtsanwalts Dr. Eberhard Strohm auf Haftprüfung betr. den Beschuldigten Hans Stark

30.12.1959
Ablehnung des Antrags

18.01.1960
Haftbeschwerde des Rechtsanwalts Dr. Eberhard Strohm betr. Hans Stark

19.02.1960
Beschluss über die Verwerfung der Beschwerde

16.05.1960
Haftbeschwerde des Rechtsanwalts Dr. Eberhard Strohm betr. den Beschuldigten Hans Stark

18.05.1960
Gegenüberstellung des Zeugen Leon Czekalski mit dem Beschuldigten Hans Stark

31.05.1960
Beschluss über die Fortdauer der Untersuchungshaft des Beschuldigten Hans Stark

31.05.1960
Beschwerde des Rechtsanwalts Dr. Eberhard Strohm gegen den Ablauf der
Gegenüberstellung seines Mandanten Hans Stark mit dem polnischen Zeugen Leon
Czekalski

01.08.1960
Verfügung des Generalstaatsanwalts Dr. Fritz Bauer betr. Verwerfung der
Haftbeschwerde des Rechtsanwalts Dr. Strohm i.S. Hans Stark (Az. RWs 510/60)

24.08.1960
Beschluss über die Verwerfung der Haftbeschwerde des Beschuldigten Hans Stark

28.11.1960
Beschluss über die Fortdauer der Untersuchungshaft betr. den Beschuldigten Hans
Stark

28.02.1961
Beschluss über die Fortsetzung der Untersuchungshaft betr. Hans Stark

09.08.1961
Eröffnungsbeschluss
Vernehmungen der Beschuldigten Alois Staller, Herbert Scherpe, Emil Bednarek, Hans Stark, Stefan Baretzki, Oswald Kaduk

07.10.1963
Beschluss betr. den Beschuldigten Stark über die Verschonung vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft

12.12.1963
Psychiatrisches Gutachten zu Hans Stark, erstellt von Dr. med. H. Lechler, Frankfurt, am 12.12.1963 im Hinblick auf die mögliche Anwendung des Jugendstrafrechts

20.12.1963
Am 20. Dezember 1963 begann vor dem Landgericht Frankfurt am Main der Auschwitz-Prozess
In dieser Zeit fuhr Stark wöchentlich zwischen Darmstadt und Frankfurt hin und her. Er galt nur wegen „geringfügiger Vergehen“ angeklagt, bei denen nach Ansicht des Schwurgerichts „kein Fluchtverdacht und keine Verdunkelungsgefahr bestanden“. Diesen Eindruck konnte Stark drei weitere Monate aufrechterhalten, bis der Zeuge Josef Kral (Häftling Nr. 17.401 im KZ Auschwitz-Birkenau von Juni 1941 bis Mai 1943) Stark mit folgender Aussage belastete:
Ich habe gesehen, wie Stark mit einem Schaufelstiel zwei Häftlinge erschlagen hat. Und einen Häftling namens Isaak hat er erschossen. Er hat den Isaak erst gezwungen, einen Kameraden und dann seinen eigenen Vater, Isaaks Vater, in einer Wassergrube zu ertränken.

Stark wurde 1965 zur Höchststrafe von 10 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. In dem Urteil heißt es:
„Bei weiteren Vergasungen jüdischer Menschen im Mai 1942 nahm Stark häufig vor den Vergasungen jüdische Frauen beiseite. Wenn dann die anderen jüdischen Menschen in den Gaskammern waren, stellte er die Frauen im Hof des kleinen Krematoriums an die Wand. Dann schoß er einer oder zwei Frauen in die Brust und in die Füße. Wenn dann die anderen Frauen zitterten und auf die Knie fielen und Stark anflehten sie am Leben zu lassen, schrie er sie an: "Sarah, Sarah, los, steh!" Dann erschoß er sie alle nacheinander.

31.10.1964
Am 5. Oktober trat zum ersten Mal ein Mann in den Zeugenstand, der in Auschwitz einem so genannten Todeskommando angehört hat, und zwar dem Sonderkommando im alten Krematorium des Stammlagers, das nach den Vergasungen die Leichen verbrennen musste. Die Haare des Zeugen sind grau, obwohl er erst 42 Jahre alt ist. Sein Name: Philipp Müller. Der Zeuge aus Prag berichtete beklemmende Einzelheiten von seinen Eindrücken vor und nach den Vergasungen. Noch nie hat jemand in der Hauptverhandlung von diesen Dingen erzählt. Wenn die Türen der Gaskammer geöffnet wurden, standen die Leichen nach seiner Schilderung dicht gedrängt vor den Ventilatoren. »Sie waren im Stehen gestorben. Eine Mutter hielt noch ihr Kind an der Brust. Auf dem Boden lagen grüne Kristalle. Es roch etwa nach Mandeln. Dann kam der SS-Mann Stark und trieb uns an, die Öfen zu entschlacken.

10.02.1965
Beschluss über die Begnadigung des Beschuldigten Hans Stark im Verfahren des
Schöffengerichts Darmstadt, Az. 8 Ms 4/56 wegen fahrlässiger Tötung

18.02.1965
Vernehmung des Zeugen Günther Stark
https://www.auschwitz-prozess.de/zeugenaussagen/Stark-Guenther/

12.08.1965
Starks Schlussworte im Auschwitz-Prozess vom 12. August 1965 lauteten:
Hohes Gericht!
Ich habe an der Tötung vieler Menschen mitgewirkt, das habe ich von Anfang an und ohne Einschränkung bekannt. Ich habe mich nach dem Kriege oft gefragt, ob ich dadurch zum Verbrecher geworden bin. Ich habe keine für mich gültige Antwort gefunden. An den Führer hatte ich geglaubt, ich wollte meinem Volke dienen. Ich war damals von der Richtigkeit meines Tuns überzeugt. Heute weiß ich, daß die Ideen, an die ich geglaubt habe, falsch sind. Ich bedaure meinen damaligen Irrweg sehr, aber ich kann ihn nicht ungeschehen machen.

19.08.1965
Am 19. August 1965 fällt das Landgericht Frankfurt sein Urteil: sechs lebenslange Zuchthausstrafen, eine zehnjährige Jugendstrafe, zehn Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb und 14 Jahren. Drei Angeklagte werden freigesprochen.
https://www.auschwitz-prozess.de/zeugenaussagen/Urteilsbegruendung_2/

25.08.1965
Revisionsantrag von Oberstaatsanwalt Dr. Rahn betr. die Angeklagten Mulka, Höcker, Dr. Capesius, Dr. Schatz, Dylewski, Broad, Stark und Schlage

26.08.1965
Revisionsantrag des RA. Henry Ormond betr. die Angeklagten Mulka, Höcker, Stark, Dylewski, Broad, Dr. Lucas, Dr. Frank, Dr. Schatz, Dr. Capesius

28.02.1966
Beschwerde des Oberstaatsanwalts gegen die Aufhebung des Haftbefehls gegen Pery Broad und die Außervollzugsetzung des Haftbefehls gegen Hans Stark

13.10.1968
Antrag des Rechtsanwalts Dr. Staiger auf Entbindung von seiner Funktion als Pflichtverteidiger für die Angeklagten Hofmann und Stark sowie Beiordnung der
Rechtsanwalts Jochen Amthor

1968
In Anrechnung der erlittenen U-Haft erhielt er im Jahr 1968 Haftverschonung und wurde auf freien Fuß gesetzt und verbrachte die letzten Jahre in seiner Heimatstadt Darmstadt.

1969
Noch keine 50 Jahre alt, fand Stark 1969 zunächst eine Anstellung bei einer Blumengärtnerei

nach 1945: Fachberater bei Shell Agrar GmbH in Darmstadt

1983
ging er in Rente

Er war Zeuge von Massenmorden und beteiligte sich daran.
Aussage Stark Hans
„Die PA des KZ Auschwitz war in ihren Fähigkeiten autonom und nicht vom Lagerkommandanten abhängig. Abgesehen von Grabner und Wosnitza war der Lagerkommandant dennoch disziplinarisch für die Männer der PA* verantwortlich. Die PA erhielt ihre Anweisungen und Befehle entweder von der GeStaPo-Zentrale in Kattowitz oder direkt vom RSHA**. Die PA schickte ihre Berichte und Informationen direkt an das RSHA. Meine Aufgabe bei der Zulassungsstelle bestand darin, die ankommenden Insassen zu registrieren und ihnen eine Nummer zuzuweisen. Außerdem habe ich ihre Identität notiert. Die Aufnahmedienste informierten andere Dienste über die ihnen zur Verfügung gestellten Gefangenen.

Die Aufnahmedienste hatten mit den Hinrichtungen zu tun, da sie nicht die Personen registrieren mussten, die in den Konvois erschossen werden sollten; Sie mussten jedoch die Nase vorn haben. Früher habe ich diesen Job gemacht. Als die neuen Eingewiesenen eintrafen, wartete ich also auf einen Befehl, den mir Grabner telefonisch mitteilte, und musste sie dann zum nahegelegenen Krematorium bringen; Rapportführer Palitsch erschoss sie in einem Sonderraum.

Sie wurden mit einem Kleinkalibergewehr erschossen, das dauerhaft in der Blockführer-Kaserne verblieb, wo auch wir untergebracht waren. Wenn wir mehrere Neuankömmlinge erschießen mussten, brachte ich sie gemeinsam in das kleine Krematorium. Unterwegs sagte ich ihnen, dass sie zuerst ein Bad nehmen würden. Ich forderte sie auf, sich in einem Vorraum kurz vor dem Hinrichtungsraum auszuziehen und betrat mit dem ersten den Raum, in dem sich Palitsch und sein Gewehr ständig befanden. Häufig waren auch andere Blockführer oder sogar der Leiter des Sicherungsverwahrungslagers anwesend. Palitsch versteckte sein Gewehr hinter seinem Rücken, damit die Häftlinge es nicht sehen konnten. Dann sagte jemand, ich oder Palitsch: „Schau da drüben“, und jedes Mal nahm Palitsch sein Gewehr und schoss dem Häftling in den Hinterkopf. Er hielt sein Gewehr ein paar Zentimeter von seinem Kopf entfernt. Auf diese Weise wurden diejenigen getötet, die hingerichtet werden sollten. Es waren immer die Insassen nebenan, die aus dem Krematorium, die die Leichen aus dem Raum trugen. Meiner Meinung nach konnten die anderen, die im Flur warteten, die Schüsse nicht hören, da der Eingang zum Hinrichtungsraum eine doppelwandige Tür hatte. Nach der Hinrichtung dieser neuen Häftlinge oder auch Gruppen wurden sie im kleinen Krematorium verbrannt, möglicherweise unter der Aufsicht des Unterscharführers Quakernack.

Nach jeder Hinrichtung wurden Berichte in verschlüsselter Sprache direkt an das RSHA gesendet, in denen es hieß, dass „x Personen getrennt untergebracht wurden“. Diese ganze Aktion richtete sich hauptsächlich gegen Menschen jüdischer Rasse, wir nannten das „Sonderbehandlung“. Von Beginn des Russlandfeldzugs an hatte das RSHA Befehle gegeben, die uns, den Männern der PA, mündlich übermittelt worden waren

Ich erhielt den Auftrag, die gerade angekommenen Häftlinge in den Hinrichtungsraum zu führen; Wie gesagt, das geschah durch einen Anruf von Grabner. Es kam aber auch vor, dass er mir den Auftrag direkt erteilte. Ich habe nie gegen diese Befehle rebelliert; Da ich schon lange der SS angehörte und die ideologische Ausbildung dieser Körperschaft verfolgt hatte, kam mir das nicht in den Sinn. Ich empfand diese Vereinbarungen jedoch als unfair und versuchte mehrmals, mich freiwillig für die Front zu melden. Ich verließ Auschwitz erst, als ich endlich die Erlaubnis erhielt, mein Studium fortzusetzen.

Es kam zu einem Fall, bei dem auch ich direkt an der Hinrichtung beteiligt war; Es war im Herbst 1941, im Hof ​​von Block 11. Damals hatte die GeStaPo von Kattovitz gerade zwischen 20 und 30 russische Politkommissare zu uns geliefert. Wenn ich mich recht erinnere, führten Grabner, Palitsch, ein Blockführer aus Block 11 und ich sie sofort nach ihrer Ankunft zum Hinrichtungshof. Die beiden Spezialgewehre befanden sich bereits im Block 11. Die russischen Kommissare trugen russische Armeeuniformen und hatten keine Erkennungszeichen. Ich weiß nicht, wer seinen Status als Kommissare nachweisen konnte, ich nehme an, dass dies von der GeStaPo von Kattovitz zur Kenntnis genommen wurde, die mehrere ihrer Agenten als Zeugen der Hinrichtung geschickt hatte. Ich weiß nicht, ob diese russischen Kommissare gesetzlich zum Tode verurteilt wurden. Ich glaube es nicht, weil meiner Meinung nach die russischen Kommissare fast ausnahmslos alle erschossen wurden. Die Russen wurden paarweise im Hof ​​von Block 11 erschossen, während die anderen im Korridor warteten. Grabner, Palitsch, dieser berühmte Blockführer und ich wechselten uns ab, um diese 20 oder 30 Kommissare abzuschießen. Wenn ich mich recht erinnere, stapelten die Insassen des Bunkers die Leichen dann in einer Ecke des Hofes und legten sie dann paarweise in Kisten. Die Häftlinge zogen diese Kisten auf Karren und brachten sie zum kleinen Krematorium. Ich weiß nicht mehr genau, wie viele Menschen ich selbst erschossen habe (...). Im Herbst 1941 begann die Vergasung in einem dafür eingerichteten Raum des kleinen Krematoriums. Der Raum bot Platz für 200 bis 250 Personen, war höher als ein normaler Raum, hatte keine Fenster, aber eine Tür, die wasserdicht gemacht worden war und über ein Schließsystem wie in Luftschutzkellern verfügte. Es gab keine Rohre oder irgendetwas anderes, was die Insassen auf den Schluss hätte schließen lassen, dass es sich um einen Duschraum gehandelt haben könnte. In der Decke befanden sich ziemlich weit voneinander entfernt zwei Löcher mit einem Durchmesser von ca. 35 cm. Dieser Raum hatte ein Flachdach, so dass durch diese Öffnungen Tageslicht eindrang. Durch diese Öffnungen haben wir Zyklon-B-Pellets eingefüllt (...).

Wie ich gerade sagte, führten wir im Herbst 1941 die erste Vergasung im kleinen Krematorium durch. Wie bei den Hinrichtungen war es Grabner, der mir befahl, zum Krematorium zu kommen und die Nummer zu überprüfen. Beim ersten Mal wusste ich nicht, dass dort eine Vergasung stattfinden würde. Etwa 200 bis 250 Juden, Männer, Frauen und Kinder jeden Alters, warteten in der Nähe des Krematoriums; vielleicht waren auch Kleinkinder darunter. Ohne Namen nennen zu können, kann ich sagen, dass eine ganze Reihe von SS-Leuten anwesend waren, der Lagerkommandant, der Leiter der Sicherungsverwahrung, mehrere Blockführer, Grabner und andere Angehörige des politischen Dienstes. Niemand sagte etwas zu den Juden, sie wurden lediglich aufgefordert, den Vergasungsraum zu betreten, dessen Türen offen standen. Während die Juden eintraten, bereiteten Krankenschwestern die Operation vor. Entlang einer Außenwand befand sich bis zur Deckenhöhe ein Erdhügel, der den Zugang zum Dach ermöglichte. Als die Juden im Raum waren, wurde dieser verschlossen und die Krankenschwestern schütteten Zyklon B in die Öffnung (...).

Später, bei einer weiteren Vergasung, ebenfalls im Herbst 1941, befahl mir Grabner, Zyklon B in die Öffnung zu gießen, da nur eine Krankenschwester gekommen war und es bei jeder Operation erforderlich war, das Produkt gleichzeitig in beide Öffnungen der Gaskammer zu gießen. Es war wieder ein Konvoi von 200 bis 250 Juden und wie üblich Männern, Frauen und Kindern. Cyclon B. liegt, wie ich gerade sagte, in Form von Granulat vor; Als es ausgegossen wurde, floss es über die Menschen. Sie begannen schrecklich zu schreien, denn jetzt wussten sie, was mit ihnen geschah. Ich habe nicht in die Öffnung geschaut, da das Loch sofort geschlossen werden musste, sobald wir die Pellets eingefüllt hatten. Nach ein paar Minuten herrschte Stille. Wir warteten eine Weile, vielleicht 10 bis 15 Minuten, und öffneten dann die Gaskammer. Überall lagen die Toten, es war ein schrecklicher Anblick. »
Quelle: Judenmord aus der Sicht der Täter und Gaffer