dt. NS Jurist

* 26.05.1904 in Colmar

1939
Eintritt in die NSDAP

28.03.1959
Heirat in Freiburg mit Kaulbach Rotraut geb. von Pfuhlstein (* 16.03.1934)

vor 1945: Kammergerichtsrat im NS-Justizministerium

nach 1945: Senatspräsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe
69. Kabinettssitzung am 20. März 1963
Das Kabinett nimmt von den Ernennungsvorschlägen gemäß Anlagen 1 und 2 zu Punkt 1 der Tagesordnung zustimmend Kenntnis
Gemäß Anlage 1 sollten Hans Kalb zum Präsidenten einer Bundesbahndirektion, im BMWi ein Ministerialrat, im BMI ein Ministerialrat und eine Ministerialrätin sowie Siegfried Noffke zum Brigadegeneral im BGS ernannt werden. Vorgeschlagen war ferner im BMVtg die Ernennung von Otto Lechler, Hellmut Schultze und Hans Georg von Tempelhoff jeweils zum Generalmajor und von Rudolf Jenett zum Brigadegeneral. Anlage 2 enthielt Vorschläge zur Besetzung des Schiedsgerichts des österreichisch-deutschen Vermögensvertrages. Danach waren vorgesehen der Senatspräsident beim Oberlandesgericht Köln Franz-Josef Wilhelmy als Schiedsrichter, der Oberlandesgerichtsrat beim Oberlandesgericht Köln Dr. Wolfgang Recktenwald als stellvertretender Schiedsrichter, der Senatspräsident beim Oberlandesgericht Karlsruhe Günter Kaulbach als Schiedsrichter (für die Aufgaben eines deutschen Vorsitzenden des Schiedsgerichts) und der Senatspräsident beim Hanseatischen Oberlandesgericht Dr. Hans Gramm als stellvertretender Schiedsrichter.

nach 1945: Mitglied des 1. Senats des Obersten Rückerstattungsgerichts in Rastatt
(Das Oberste Rückerstattungsgericht (ORG) als Nachfolger der alliierten Obersten Rückerstattungsgerichte war nach dem Vertrag vom 23. Okt. 1954 zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (BGBl. 1955 II 424) auf einer neuen Rechtsgrundlage geschaffen worden. Der 1. Senat des ORG in Rastatt war für das ehemalige französische Besatzungsgebiet zuständig.)

Das Oberste Rückerstattungsgericht (ORG) wurde im Dez. 1955 aufgrund Art. 6 des Dritten Teils des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (BGBl. 1955 II S. 423 ff.) als internationales Gericht mit Sitz in Herford (ab 1984 in München) errichtet. Es entschied als oberste Rechtsmittelinstanz über Streitigkeiten bei Anträgen auf Rückerstattung der zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 einem Eigentümer unter politischem Zwang entzogenen, identifizierbaren Vermögensobjekte. Bereits 1949 wurde in den drei westlichen Besatzungszonen je ein Rückerstattungsgericht errichtet. Diese drei Gerichte in Nürnberg, Herford und Rastatt wurden 1955 zum Obersten Rückerstattungsgericht zusammengefaßt. Das mit Gesetz Nr. 25 der Alliierten Kommandantur Berlin vom 25. April 1953 errichtete Oberste Rückerstattungsgericht für Berlin blieb wegen der Sonderstellung Berlins daneben bestehen. Das ORG in Herford wurde gebildet aus dem Präsidenten des Gerichts, dem Präsidium und drei Senaten mit je fünf Richtern (ein Senatspräsident, zwei Richter der betroffenen Macht und zwei deutsche Richter). Im Dez. 1990 wurde das ORG aufgelöst (Gesetz zur Überleitung der Zuständigkeiten der Obersten Rückerstattungsgerichte auf den Bundesgerichtshof vom 17. Dez. 1990, BGBl. 1990 I S. 2862).