SS-Brigadeführer
SS-Brigadeführer u. Generalinspekteur des Reichsnährstandes
* 08.03.1887 in Groß Flöthe (Kr. Goslar)
† 06.03.1958 in Lobmachtersen (heute Salzgitter)
In Gr. Flöthe hatte der Vater einen 64 ha großen Hof
1894-1895
Volksschule
1895-1897
Privatschule
1897-1906
Gymnasium Goslar
00.02.1906
Abitur
Ab 1906
Studium der Rechtswissenschaft und Volkswirtschaft in Lausanne, Kiel und Halle an der Saale.
1912
erstes Juristische Staatsexamen (Referendar-Examen)
Angehöriger der Studentenverbindung Germania Lausanne und Puliomarchia Halle
1912-1913
Militärdienst als Einjährig-Freiwilliger beim Husarenregiment Nr. 16 Schleswig.
1912-1914
juristische Ausbildung beim Amtsgericht Achim und beim Landgericht Duisburg
1914-1918
Kriegsteilnahme
(Einsatz in Frankreich, Russland, Rumänien)
(Höchster bekannter Rang: Reserveoffizier)
Auszeichnungen
EK II. Klasse.
Österreichisches Militär-Verdienst-Kreuz.
Bulgarischer Tapferkeitsorden.
1919-1922
Landwirt.
1922-1924
Bankvolontär Deutsche Bank (Düsseldorf-Oberkassel) und Darmstädter Bank (Braunschweig)
Seit 1924
Landwirt
(seit 1926 Pächter auf dem 37 ha großen Bartelsschen Hof in Lobmachtersen)
1925
Eintritt in die NSDAP (Mitglieds Nu. 3 354)
(höchstes bekanntes Amt: Kommissarischer Ortsgruppenleiter)
1927
Mitglied des Gemeinderates in Lobmachtersen
1931
Gemeindevorsteher in Lobmachtersen
1933-1937
Mit dem Reichsnährstandgesetz vom 13.09.1933 wurde das Landvolk straff organisiert in Ortsbauernführer, Kreisbauernführer, Landesbauernführer, Reichsbauernführer, Gustav Giesecke wurde Braunschweiger Landesbauernführer und setzte diese neue Struktur, die auch deutliche Züge einer Überwachung hatte, im Land mühsam um, denn die Beitragsabgaben für den Apparat waren höher als zu früheren Zeiten.
Im selben Monat noch wurde das Reichserbhofgesetz verabschiedet, das die Erbfolge auf dem Hof dem Ältesten übertrug, die Höfe ab 125 ha für unteilbar und unverkäuflich deklarierte und den weiteren Geschwistern eine Ausstattung versprach, was nach Giesecke viel mehr wäre als eine Aussteuer. Aber dieses Reichserbhofgesetz stieß in Braunschweiger Landwirtschaftskreisen auf Widerstand und Giesecke beschwerte sich öffentlich, dass er allüberall die starken Vorbehalte gegenüber diesem Gesetz – nämlich: es fördere die Einkinderfamilien und vernachlässige die anderen Geschwister, es erschwerte die Aufnahme von Krediten – ausräumen müsse.
„Immer wieder höre ich aus allen Kreisen, das neue Erbhofgesetz bringe das Gegenteil von dem, was seine Väter von ihm erhofften“, schreibt er. Diese Kritik wird auch vom Spitzeldienst der Partei bestätigt und an den Gau weitergegeben. Aber die heftige Kritik am Reichserbhofgesetz war keine Braunschweiger Besonderheit sondern war reichsweit verbreitet.
Im Dezember 1937 wurden die Landbauernschaften von Hannover und Braunschweig zusammengelegt. Als Grund wurde die Industrialisierung des Salzgittergebietes angegeben. Giesecke, der als Kritiker dieser Pläne galt, verlor durch diese Umstrukturierung seinen Posten und erhielt dafür den für ihn neugeschaffenen Posten eines Generalinspekteurs des Reichsnährstandes mit Sitz in Berlin.
Mitglied der SA
(2-3 Monate)
1933
Abgeordneter des Braunschweigischen Landtages
1933:
stellvertretendes Vorstandsmitglied im Braunschweiger Landbund.
1934
Eintritt in die SS (Mitglieds Nu. 107 000)
(höchster bekannter Rang: SS-Brigadeführer)
29.03.1936
In der Funktion des Landesbauernführers kandidierte auf dem Wahlvorschlag der NSDAP auf dem Listenplatz mit der Nummer 279 bei der Wahl zum Deutschen Reichstag am 29. März 1936, zog aber nicht in den nationalsozialistischen Reichstag ein.
07.12.1937
Aufgehen der Landesbauernschaft Braunschweig in der Landesbauernschaft Hannover-Braunschweig mit dem Sitz in Hannover. Landesbauernführer Giesecke wird Generalinspekteur des Reichsnährstandes in Berlin.
1941
legte er alle Parteiämter nieder, da die Übernahme von Parteiämtern während des Zweiten Weltkrieges abgelehnt wurde.
1945-1948
Internierung
31.01.1949
vom Entnazifizierungs-Hauptausschuss Watenstedt-Salzgitter mit Entscheidung vom 31.01.1949 in Kategorie IV entnazifiziert
6.5.1951-23.10.1952
MdL 2. WP
vom 6.5.1951-14.7.1952 als Angehöriger der SRP-Fraktion,
vom 15.7.1952-23.10.1952 als Angehöriger der Fraktion der Abgeordneten Dr. Schrieber und Genossen.
23.10.1952
Nach dem Verbot der SRP durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 1952 erlosch das Mandat von Giesecke wie das aller anderer SRP-Fraktionsmitglieder
31.5.1951-31.10.1951
Mitglied im Ausschuß für Aufbau und Siedlungswesen.