SS-Mann
Berlin, den 25.02.1935
Der SS-Mann Gensch Walter, SS Nr. 61 242, NF 1/49, derzeit unbekannten Aufenthalts, wurde durch Verfügung des SS Abschnitts IV vom 10.11.1934 wegen seiner dem Ansehen der SS und NSDAP äußerst schädlichen Handlungsweise aus der SS ausgeschlossen.
Zum Zwecke der Zustellung hat sich der Genannte binnen 14 Tagen ab Bekanntgabe dieses beim SS Abschnitt 4 mündlich oder schriftlich zu melden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Meldung, so gilt die Ausschlußverfügung als öffentlich zugestellt.
SS Hauptamt, Gerichtsamt
10.11.1934
Ausgeschlossen aus der SS