Diplomingenieur des Bauingenieurfachs

* 05.04.1891 in Frankfurt am Main
† 19.06.1960 in Ludwigshafen
letzter bekannter Wohnort: Ludwigshafen, Rubensstraße 32

ab 1922 Mitarbeiter der BASF in Ludwigshafen

Mai 1933 Eintritt in die NSDAP

1936 zum Oberingenieur befördert (Bauabteilung)

ab Januar 1940 Bauleiter bei der I.G. Farben in der Nähe von Breslau tätig, zunächst beim Bau des dritten Bunawerks der I.G. in Rattwitz, der im Sommer 1940 wieder eingestellt wurde, und anschließend bei der Errichtung des geheimen Nervengaswerks der I.G. Farbenindustrie in Dyhernfurth.

Januar 1941 besuchte Max Faust zum ersten Mal den Bauplatz in Auschwitz-Monowitz und schrieb ein positives Gutachten bezüglich seiner Eignung für die Zwecke der I.G. Er hatte bei diesem Besuch auch von dem bestehenden Konzentrationslager Auschwitz erfahren. Im Juni desselben Jahres übernahm Faust die Bauleitung des Werkes Auschwitz. Vom offiziellen Betriebsführer der I.G. Auschwitz – Otto Ambros – wurde Faust mit der Abwicklung des Tagesgeschäfts betraut und als Stellvertreter vor Ort benannt.

1941 zum Prokuristen der BASF ernannt

23. September 1942
Teilnahme an den Besprechungen anläßlich des Besuchs von SS-Obergruppenführer Pohl in Auschwitz

Wochenbericht Nr. 60/61 für die Zeit vom 13.07. bis 26.07.1942
18.7. Besuch des Reichsführers der SS mit großem Gefolge, darunter Obergruppenführer Schmauser und Obersturmbannführer Höß, dem der Reichsführer SS persönlich seine Beförderung zum Obersturmbannführer überbracht hat. Der Reichsführer wurde am Feierabendhaus von dem Unterzeichneten begrüßt. Wir fuhren dann zum Krafthaus und gaben dem hohen Besuch von der Hochbunkerbühne aus einen Überblick über das ganze Werk, dessen Gesamtanlage anhand eines für diesen Zweck bereitgestellten Lageplanes erklärt wurde. Der Reichsführer erkundigte sich nach den voraussichtlichen Anfahrterminen, die mit Mai bis August 1943 angegeben wurden. Er stellte hierbei die Frage, warum diese Termine nicht durch erhöhten Einsatz von Arbeitskräften noch verkürzt werden können. Wir wiesen ihn darauf auf die Schwierigkeiten bezüglich der Beschaffung von Arbeitskräften und Materialien hin. Auf die Frage, warum die Montananlage noch nicht begonnen sei, teilten wir mit, daß wir einen endgültigen Auftrag seitens des Heereswaffenamtes noch nicht erhalten hätten. Auf die Frage nach dem Grund hierfür erwiderten wir, daß sich das unserer Kenntnis entziehe, und daß sich das Heereswaffenamt wohl auch infolge der Materialschwierigkeiten noch nicht dazu hätte entschließen können. Der Reichsführer gab einem seiner Adjutanten den Auftrag, die Angelegenheit vorzumerken. Der Reichsführer fragte ferner, ob wir – nachdem schon 3 Bunawerke in Betrieb seien – nicht jeweils wieder unsere Fabrikationsbauten nach den gleichen Plänen errichten könnten. Wir erwiderten, daß dies auch zum Teil geschehen sei, daß aber andererseits betriebliche Verbesserungen auch Änderungen der Baukonstruktionen erfordert hätten. Er meinte, wenn dadurch Zeit verloren ginge, sei es vorzuziehen, auf Grund der gleichen Planungen schneller zu bauen und dafür gewisse Nachteile in der Fabrikation in Kauf zu nehmen.
Besondere Beachtung fand die Fertigbeton-Bauweise, die er dem Obersturmbannführer Höß zur Nachahmung in den KL's der SS empfahl. Beim Abschied sagte uns der Reichsführer jede nur mögliche Unterstützung zu und forderte uns auf, uns zu melden, wenn es irgendwo fehle.“
gez. Faust

Wochenbericht 90/91 für die Zeit vom 08.02. bis 21.02.1943 (10.02.1943)
Besuch des Obersturmbannführers Maurer. Es wurde über die zahlreichen Verstärkungen des Lagers IV gesprochen. Obersturmbannführer Maurer sagte zu, die Zahl der Häftlinge in Kürze auf 4.000, eventuell 4.500 Häftlinge zu erhöhen. Der Einsatz dieser Mengen kann mit Rücksicht auf die geringe Postenzahl nur bei Beschäftigung hinter Werkszaun und Umstellung des Geländes erfolgen. Es wurde daher beschlossen, den gesamten Syntheseteil einzuzäunen. Weiter sagte Obersturmbannführer Maurer zu, dass alle schwachen Häftlinge abgeschoben werden können, so dass die Gewähr für eine fast volle Leistung, verglichen mit einem deutschen Hilfsarbeiter, herausgeholt werden kann.«

23. Januar 1945
Gemeinsam mit Betriebsleiter Walther Dürrfeld verließ er nach eigenen Angaben als letzter die Baustelle der I.G. Auschwitz und war in der Folgezeit mit der Abwicklung des Werks beschäftigt.

Eidesstattliche Erklärung des ehemaligen Monowitz-Häftlings Arnest Tauber vom 03.05.1947:
Die I.G. Farben wußte nicht nur über die vorkommenden Grausamkeiten Bescheid, sondern beteiligte sich selber daran. Ich sah persönlich wie Oberingenieur Faust mehrere Häftlinge mit dem Knüppel geschlagen hat, da beim Strassenbau das Fahren mit den beladenen Loren nicht so klappte, wie er es wollte. Ich weiss dass es Oberingenieur Faust war, da ich mich nach seinem Namen erkundigte.“

Wollheim gegen IG Farben (Wollheim-Prozess)
Rechtsanwalt Ormond vertrat den Kläger Norbert Wollheim in seiner
(Henry Ormond verstarb 1973 in Ausübung seines Berufes in einem Gerichtssaal)
Schadensersatzklage gegen IG Farbenindustrie AG in Abwicklung.
Zeugenvernehmung Faust Max am 04.12.1952
Zu den ‚Kosten‘ eines Häftlings äußerte sich Faust wie folgt:
Wir mussten, da der überwiegende Teil der eingesetzten Häftlinge nicht bei der IG, sondern bei Fremdfirmen beschäftigt war und zwar war das Verhältnis etwa 20:80, natürlich den Fremdfirmen die Löhne für die Arbeiter berechnen und außerdem die RM 3,- bezw. RM 4,- an das Lager zahlen. Ausserdem hatten wir ja Auslagen:
1) in Form des Baus des ganzen Lagers
2) in Form der Unterhaltung des Lagers
3) in der Beschaffung von Lebensmitteln
Aus diesen Gründen haben wir den Firmen für den Hilfsarbeiter 55 Pfennige pro Stunde und für den Facharbeiter 65 Pf. pro Stunde berechnet.“



1959
Einstellung Ermittlungsverfahren StA Frankenthal wegen Verhandlungsunfähigkeit

Aussage Max Faust im 2. Frankfurter Auschwitz-Prozess:
Faust gab zu Protokoll, von der Ermordung der von Monowitz in das Stammlager Auschwitz verlegten Häftlinge erst nach Kriegsende erfahren zu haben, obwohl er in Monowitz täglich den Geruch verbrannten Menschenfleisches hatte wahrnehmen können müssen und der Feuerschein der Krematorien nachts kilometerweit zu sehen war. Peters sagte aus, er habe angenommen, dass das von der SS bestellte Zyklon B für den "humanen" Vollzug "ordnungsgemäß" gefällter Todesurteile bestimmt gewesen sei, obgleich ihm bekannt war, wie er vor Gericht zugeben musste, dass im deutschen Strafrecht der Vollzug der Todesstrafe durch Giftgas nicht vorgesehen war. Auch die gelieferte Menge, die nach seinen eigenen Berechnungen ausreichte, um schätzungsweise 500 000 Menschen zu töten, gab ihm angeblich nicht zu denken.

Er starb am 19. Juni 1980 als Pensionär der I.G. Farbenindustrie AG in Ludwigshafen