SS-Mann
Berlin, den 25.11.1935
Der SS-Mann Dietz Karl, SS-Sturm 1/86, SS Nr. 252 058, derzeit unbekannten Aufenthalts, wurde durch Verfügung der 86. Standarte vom 07. Oktober 1935 aus der SS entlassen, da er sich ohne Genehmigung und Abmeldung von seinem Standort entfernt hat und nicht mehr zum Dienst erfaßt werden konnte.
Zum Zwecke der Zustellung hat sich der Genannte binnen 14 Tagen ab Bekanntgabe dieses bei der 86. SS-Standarte, Offenburg, mündlich oder schriftlich zu melden.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Meldung, so gilt die Entlassungsverfügung als öffentlich zugestellt.
Ergänzungsamt
Berlin, den 25.11.1935
Der SS Ausweis Nr. 252 058, lautend auf: SS-Mann Dietz Karl, SS-Sturm 1/86 wird für ungültig erklärt. Der Ausweis ist dem Inhaber im Betretungsfall abzunehmen.
Ergänzungsamt
Berlin, den 25.04.1936
Die Entlassung des SS-Mannes Dietz Karl, SS Nr. 252 058, früher 1/86. SS-Standarte, jetzt Res. 1/86. SS-Standarte, veröffentlicht im SS Befehlsblatt Nr. XI vom 25. November 1935, Nr. 13, Seite 7, wird widerrufen. Dietz ist beim Res. 1/86. SS-Standarte zum Dienst erfaßt. Der Widerruf gilt auch hinsichtlich der Ungültigkeitserklärung des SS Ausweises Nr. 252 058 des SS-Mannes Dietz. (SS Befehlsblatt Nr. XI, Nr. 14, Seite 8).