SS-Standartenführer
* 24.10.1910 Essen
+ 15.05.1998 Mönchengladbach-Rheydt
vor 1945: NS-Journalist und Herausgeber des SS-Organs Das Schwarze Korps
vor 1945: Kriegsberichterstatter der SS
nach 1945: Gesellschafter der Weberei Krall und Roth in Mönchengladbach
Im Juli 1955 wurde d’Alquen von einem Berliner Entnazifizierungsgericht zu einer Geldstrafe von 60.000 DM, zum Verlust jeglichen Pensions- oder Rentenanspruches und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte für drei Jahre verurteilt.
Er wurde für schuldig befunden, im NS-Staat eine bedeutende Rolle bei der Kriegspropaganda, Hetze gegen Kirchen, Juden und das Ausland gespielt und zum Mord aufgerufen zu haben. Nach weiteren Ermittlungen über d’Alquens Einkünfte aus dieser Tätigkeit wurde er im Januar 1958 zu einer weiteren Geldstrafe von 28.000 DM verurteilt.
1953 gehörte er nach Angaben des britischen Geheimdienstes dem Naumann-Kreis an. Ende der 1950er Jahre wurde Gunter d’Alquen Gesellschafter der Weberei Krall und Roth in Mönchengladbach.
Veröffentlichungen wurden ihm nicht wieder gestattet. Bis zu seinem Tode bestritt er, Kenntnis von den Vernichtungsplänen der Nationalsozialisten gehabt zu haben.