SS-Mann

Berlin, den 25.06.1935
Der SS-Mann Brunner Josef, SS-Sturm 4/31, SS Nr. 161 417, derzeit unbekannten Aufenthalts, wurde durch Verfügung des SS Abschnitts XXVIII aus den Listen der SS gestrichen, da er seinen Standort verlassen hat, ohne sich bei seinem Sturm abzumelden.
Zum Zwecke der Zustellung hat sich der Genannte binnen 14 Tagen ab Bekanntgabe dieses beim SS Abschnitt XXVIII, Bayreuth, mündlich oder schriftlich zu melden.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Meldung, so gilt die Streichungsverfügung als öffentlich zugestellt.
SS Hauptamt, SS Gericht


Berlin, den 25.06.1935
Der SS Ausweis Nr. 161 417, Inhaber SS-Mann Brunner Josef, SS-Sturm 4/31, wird für Ungültig erklärt. Der SS Ausweis ist dem Inhaber im Betretungsfalle abzunehmen.
SS Hauptamt, Ergänzungsamt