SS-Sturmbannführer Barnewald Otto

Geb.Datum
10.01.1896

Geb.Ort
Leipzig

Adresse vor 1945

Familiärer Hintergrund

Schule/Ausbildung

Beruf

Dienstgrad
SS-Obersturmführer

Dienststellung
Verwaltungsführer Konzentrationslager Mauthausen (00.00.1938-00.00.1940)
.
Verwaltungsführer Konzentrationslager Neuengamme (0.00.1940-00.01.1942)
.
Verwaltungsführer Konzentrationslager Buchenwald (00.01.1942-11.04.1945)

NSDAP-Mitgliedsnr.
149.640 (1929)

SS-Mitglieds-Nu.
6.469 (1931)

Politische Funktionen bis 1945

Auszeichnungen

Einsatz
Konzentrationslager Mauthausen (00.00.1938-00.00.1940)
.
Konzentrationslager Neuengamme (0.00.1940-00.01.1942)
.
Konzentrationslager Buchenwald (00.01.1942-11.04.1945)

Adresse nach 1945
Landsberg, Rheinhausen

Verurteilung und Werdegang nach 1945
Barnewald wurde nach Kriegsende im Rahmen der Dachauer Prozesse im Buchenwald-Hauptprozess von einem US-Militärgericht, der zwischen dem 11. April 1947 und dem 14. August 1947 stattfand angeklagt.
Ihm wurde zur Last gelegt, durch die mangelhafte Beschaffung und Verteilung von Bedarfsgütern die katastrophale Versorgungslage der KZ-Häftlinge mitverursacht zu haben.
Außerdem soll er mehrfach Gefangene mit Stöcken oder Peitschen geschlagen haben. Ein Zeuge sagte aus, dass er bei der Exekution von Kriegsgefangenen anwesend gewesen sein soll. Barnewald bestritt die Anklagepunkte und bestätigte lediglich nach Vorgaben aus Berlin gehandelt zu haben.

Das Gericht betrachtete die Beweislast, die aus drei Jahren in der Verwaltungsleitung des Konzentrationslagers Buchenwald resultierte, als so schwerwiegend, dass Barnewald zum Tode verurteilt wurde. Eine direkte Verbindung zum Tod eines Häftlings war nicht zu beweisen. Barnewald wurde zum Tode durch den Strang verurteilt, das Urteil wurde jedoch später in eine lebenslange Haftstrafe geändert. Barnewald wurde 1956 im Alter von 60 Jahren aus dem Kriegsverbrechergefängnis Landsberg entlassen

Gest.Datum
1973

Gest.Ort
Rheinhausen

Bemerkungen
seine Aufgabe im Verwaltungsbereich war die Beschaffung und Verteilung von Lebensmitteln, Kleidung und Bedarfsmitteln in den Konzentrationslagern Mauthausen, Arbeitsdorf, Neuengamme und Buchenwald.


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